7. Januar 2013

Bestechliche Ärzte sollen  künftig härter sanktioniert werden. Dies wurde von verschiedenen Politkern und Kassenvertretern in den vergangenen Tagen zum Teil vehement gefordert.

Nunmehr soll Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) tatsächlich eine Verschärfung des ärztlichen Berufsrechts und des Sozialrechts planen. Dies berichtet zumindest die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (05.01.2013).

Dass Herr Bahr das Sozialrecht ändern möchte ist nachvollziehbar. Das Berufsrecht jedoch ist Ländersache und liegt damit gar nicht im Zuständigkeitsbereich des Bundesgesundheitsministers.

Hintergrund dieser Diskussion ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Sommer 2012, in der das Gericht entschied, dass sich Kassenärzte, die von einem Pharma-Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen,  nicht wegen Bestechlichkeit nach § 332 StGB strafbar machen.

Die Politik reagierte wie stets bei solcher Gelegenheit: Mit dem reflexhaften Ruf nach neuen und schärferen Gesetzen. 

Zwischenzeitlich haben die Kassen sogar einen Vorschlag für eine mögliche neue Strafvorschrift formuliert. In einem §  308 SGB V sollen Vertragsärzten demnach bis zu drei Jahre Haft drohen, wenn sie bestechlich sind oder einen anderen Leistungserbringer bestochen haben. Konkret schlugen die Kassen als ersten Absatz vor:

„Wer als angestellter Arzt, Vertragsarzt oder Leistungserbringer im Gesundheitswesen einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Wahrnehmung der ihm übertragenen gesetzlichen Aufgaben eine Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Pflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Nun sind dazu zwei Dinge anzumerken:

Zum einen ist es nach wie vor verwunderlich, wie ein gesamter Berufsstand in Misskredit gebracht wird, ohne dass einmal konkrete Zahlen zu Korruptionsfällen genannt werden.

Sicher gibt es auch unter den Ärzten schwarze Schafe. Das steht außer Frage. Aber die gibt es in jeder Berufsgruppe. Und rechtfertigen es diese schwarzen Schafe, die gesamte Ärzteschaft mit Korruption in Verbindung zu bringen?  Handelt es sich dabei nicht nur um Einzelfälle? Die bislang dazu genannten Zahlen, lassen das zumindest vermuten. Wenn zum Teil berichtet wird, dass „in den vergangenen drei bis fünf Jahren … 500 Ärzte wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme nach dem Berufsrecht bestraft“ wurden, so ist daraus wohl kaum der Schluss zu ziehen, dass „die Ärzteschaft“ ein Problem hat.

Zum anderen ist es aber sicher auch so, dass diese Einzelfälle nur sehr selten und vielleicht auch zu nachlässig verfolgt und bestraft werden. Da ist es Aufgabe der Ärzteschaft und ihrer Berufsstandsvertretungen, die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten verstärkt zu nutzen. Ansonsten werden die Argumente gegen eine strafrechtliche Sanktionierung eine solche auf Dauer nicht verhindern können.

Dies belegt eine Äußerung von Frau Leutheusser-Schnarrenberger, die sich offen für gesetzliche Verschärfung zeigt.  Der „Passauer Neuen Presse“ (04.01.2013) sagte sie„Wenn sich aber Hinweise auf ein erhebliches Vollzugsdefizit des verpflichtenden Standesrechts verdichten, wird die Bundesregierung über gesetzliche Regelungen zur Ärztekorruption nachdenken müssen.“ 

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