28. Februar 2025

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet weiter voran, und ab dem 1. März 2025 gelten neue und wichtige Vorschriften für Videosprechstunden und Telekonsilien. Die Veränderungen sind in der Anlage 31c zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) festgehalten und sollen die Qualität der telemedizinischen Versorgung sichern sowie die Nutzung von Videosprechstunden weiter fördern. Diese Anpassungen betreffen sowohl Ärzte als auch Patienten und eröffnen neue Möglichkeiten und Herausforderungen in der medizinischen Praxis.

Wichtige Änderungen im Überblick

1. Pflicht zur digitalen Dokumentation: Ein zentrales Element der neuen Regelungen ist die verpflichtende Nutzung elektronischer Patientenakten (ePA). Arztbriefe, Medikationspläne und andere medizinische Dokumente müssen künftig digital über sichere Übermittlungswege ausgetauscht und in der ePA gespeichert werden. Diese Maßnahme dient nicht nur der besseren Nachverfolgbarkeit, sondern auch der Sicherheit und dem umfassenden Informationsaustausch zum Wohle des Patienten.

2. Regionale Priorität bei Videosprechstunden: Ab September 2025 müssen Termine für Videosprechstunden vorrangig an Patienten vergeben werden, die sich in der räumlichen Nähe zur Praxis befinden. Dieses Kriterium mag im ersten Moment verwundern, soll Telemedizin doch gerade räumliche Distanzen überwinden. Hintergrund ist jedoch die Sicherstellung einer koordinierten Anschlussversorgung, die bei Bedarf eine persönliche Patientenbetreuung erleichtert.

3. Keine Videosprechstunden aus dem Ausland: Ein weiterer wichtiger Punkt ist die räumliche Beschränkung von Videosprechstunden. Diese dürfen nur innerhalb Deutschlands durchgeführt werden und müssen von einem voll ausgestatteten Telearbeitsplatz ausgehen. Dies umfasst die Nutzung eines dedizierten, geschlossenen Raums mit vollständigem Zugriff auf elektronische Patientendaten und der Telematikinfrastruktur. Ziel ist es, die Qualität und Sicherheit der telemedizinischen Leistung zu gewährleisten.

4. Strukturierte Nachsorge wird verpflichtend: Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Regelungen ist die Verpflichtung zur strukturierten Nachsorge. Falls der Versorgungsbedarf eines Patienten während der Videosprechstunde nicht vollständig gedeckt werden kann, müssen Ärzte für eine angemessene Anschlussversorgung sorgen. Dies kann durch Folgetermine in der Praxis, Überweisungen zu Fachärzten oder direkte Verordnungen erfolgen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Patienten bestmöglich und umfassend versorgt werden.

5. Einschränkungen bei der Medikamentenvergabe: Besondere Vorsicht gilt bei der Verschreibung bestimmter Medikamente während einer Videosprechstunde. Betäubungsmittel und suchterzeugende Arzneimittel dürfen nicht an unbekannte Patienten verschrieben werden. Diese Regelung zielt darauf ab, den Missbrauch und die unkontrollierte Verschreibung sensibles søgerzeugenden Medikamente zu verhindern.

6. Ersteinschätzung vor dem Termin: Bei unbekannten Patienten muss vor der Terminvereinbarung für eine Videosprechstunde eine sorgfältige Ersteinschätzung durchgeführt werden. Diese prüft, ob eine Videosprechstunde überhaupt geeignet ist oder ob eine persönliche Vorstellung erforderlich wäre. Ziel dieser Maßnahme ist es, sicherzustellen, dass jeder Patient die medizinische Versorgung erhält, die individuell am besten geeignet ist.

Was bedeuten diese Änderungen für Praxen?

Die Einführung dieser neuen Regelungen bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Auf der einen Seite steht die notwendige Anpassung der Praxisabläufe und IT-Infrastruktur, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Praxen müssen sicherstellen, dass sie die ePA korrekt nutzen und die digitalen Abläufe reibungslos funktionieren. Dies bedeutet eine Investition in neue Technologien und Schulungen der Mitarbeiter.

Auf der anderen Seite bieten die neuen Regelungen einen klaren rechtlichen Rahmen, der die Rechtssicherheit für die Erbringung telemedizinischer Leistungen erhöht. Dies ist besonders vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung der Medizin ein wichtiger Schritt. Die Telemedizin eröffnet dabei zahlreiche neue Möglichkeiten für eine flexible und zugängliche ärztliche Versorgung. Ärzte können Patienten erreichen, die auf traditionelle Weise schwer zugänglich wären, und können so ihre Expertise breiter streuen und effektiver einsetzen.

Fazit

Die neuen Regelungen für Videosprechstunden und Telekonsilien sind ein bedeutender Fortschritt für die telemedizinische Versorgung in Deutschland. Sie stellen sicher, dass Patienten auch über räumliche Distanzen hinweg qualitativ hochwertig und sicher behandelt werden können. Gleichzeitig fordern sie Praxen heraus, sich den neuen digitalen Gegebenheiten anzupassen und die Chancen der Telemedizin voll auszuschöpfen.

Die Telemedizin beweist damit einmal mehr ihr Potenzial, ein integraler Bestandteil des modernen Gesundheitssystems zu werden. Dies erfordert die Bereitschaft der Ärzte, technologische Investitionen zu tätigen und neue Arbeitsweisen zu adaptieren. So können sie nicht nur den aktuellen gesetzlichen Anforderungen gerecht werden, sondern auch ihre Praxis effizienter und patientenorientierter gestalten.

Mit diesen neuen Regelungen wird ein wichtiger Schritt getan, um die Telemedizin weiter zu etablieren und das Gesundheitssystem für die Zukunft zu rüsten. Die klare rechtliche Grundlage und die verbesserten digitalen Prozesse bieten dabei eine solide Basis für die weitere Entwicklung und den erfolgreichen Einsatz telemedizinischer Leistungen in der täglichen Praxis.

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