Die Bundesregierung hat dem Bundestag ihren Gesetzesentwurf zum Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (sog. Antikorruptionsgesetz) vorgelegt. Im Februar 2016 wird dieses Gesetz final im Bundestag und Bundesrat beraten, so dass das Gesetz aller Voraussicht nach noch im 1. Quartal 2016 in Kraft treten wird.
Warum kommt dieses Gesetz?
Zahnärzte und Ärzte „Gatekeeper“ des Umsatzes von Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitsmarkt. Diese Schlüsselrolle im System der gesetzlichen Krankenversicherung bietet einen starken Anreiz für Einflussnahmen auf das Verordnungsverhalten der Behandler – z.B. durch die Pharmaindustrie, Medizinproduktehersteller oder sonstige Anbieter im Gesundheitsmarkt.
Auch in der Vergangenheit war eine solche Einflussnahme häufig schon rechtswidrig. Und daher wurden solche Zuwendungen z.B. durch fingierte Leistungsbeziehungen verschleiert (z.B. Vortragstätigkeit, Beraterverträge, Mietverträge).
Aus Sicht des Bundesgerichtshofes und der Bundesregierung deckten die bisherigen Vorschriften den Unrechtsgehalt solcher Korruption nicht hinreichend ab.
Da aber diese Art der Korruption „medizinische Leistungen verteuert und das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen untergräbt“ 8so der Gesetzgeber), wird nun die Sanktionsschärfe deutlich erhöht. Die Annahme bzw. das Versprechen von Vorteilen wird zukünftig mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. In schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorgesehen.
Zukünftig erfüllt jede Verletzung der berufsrechtlichen Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit zugleich den neuen Straftatbestand. Aber was bedeutet das konkret?
– Was wird vor diesem Hintergrund künftig strafbar sein?
– Was bleibt auch zukünftig erlaubt und wo ist die Grenze zum Strafrecht?
– Welche Formen der Zusammenarbeit zwischen Behandlern aber auch zwischen Behandler und mit der Industrie bleiben weiterhin erlaubt?
Compliance Management ist wichtiger als je zuvor
Es ist dringend anzuraten, dass Angehörige der Heilberufe sich mit diesen Fragen auseinandersetzen. Das Gesetz ist sehr weit gefasst, so dass zu befürchten steht, dass Handlungen ins Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden geraten, die bislang als unproblematisch betrachtet werden. Auch die Hersteller von Heil- und Hilfsmitteln und Medizinprodukten werden ihre Vertriebssysteme und Kundenbindungssysteme dahingehend überprüfen müssen, ob diese mit dem neuen Gesetz in Einklang zu bringen sind. Das Thema Compliance im Gesundheitswesen gewinnt damit erneut an Aktualität.
In jedem Fall sollten Sie in Zukunft „Unrechtsvereinbarungen“ vermeiden, die von dem neuen Straftatbestand erfasst sind. Dies erfordert zum einen ein Problembewusstsein und zum anderen die Inanspruchnahme externer Beratung. Wir haben uns auf die Beratung in Bezug auf das Antikorruptionsgesetz seit langem vorbereitet. Jetzt, wo es ernst wird, stehen wir Ihnen als Ansprechpartner und Compliance-Berater gerne zur Verfügung.
If you think compliance is expensive… try non-compliance!