4. Dezember 2015

Die richtige Kunst in der Praxis kann Teil der Praxisgestaltung sein. Es kann sogar Ausdruck der Praxisphilosophie sein und ein Weg, die Werte der Praxis zu kommunizieren. Oder sie kann auch einfach Teil des Marketingkonzeptes sein. So oder so, kann die Gestaltung der Praxisräumlichkeiten mit Kunst investitionsintensiv sein. Und natürlich stellt sich dann die Frage, was von dieser Kosten kann der Praxisinhaber eigentlich steuerlich absetzen?

Bei der Beantwortung dieser Frage steckt der Teufel wie so oft im Detail: Regelmäßig können nämlich Kunstwerke mit einem Wert über € 5000,– nicht abgeschrieben werden. Denn bei dem Kauf solcher Werke geht das Finanzamt zumeist davon aus, dass diese keinen Wertverlust, sondern eher eine Wertsteigerung erfahren. Abschreiben lassen sich aber nur Gegenstände, die sich wirtschaftlich abnutzen. Steigt die Kunst im Laufe der Zeit sogar im Wert, kann es sogar sein, dass möglicherweise bereits vorgenommene Abschreibungen rückgängig zu machen sind. Und Achtung: Der Kunstmarkt ist aktuell eher dahingehend ausgerichtet, dass die Preise tendenziell steigen werden.

Und wie können Sie trotzdem Ihre Praxis mit wertiger Kunst ausstatten?

Die Antwort lautet Kunstmiete statt Kunstkauf?

Sie können Kunstwerke anmieten. Die Mietzahlungen lassen sich sofort als Betriebskosten geltend machen. Weitere Vorteile der Miete von Kunstwerken sind außerdem:

– Bilanzneutralität: Die gemieteten Kunstwerke erscheinen nicht in der Bilanz des Mieters. Lediglich die Mietzahlungen werden als Betriebsausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht.

– Planungssicherheit: Die Höhe der Miete und Vertragslaufzeit stehen von Beginn an fest. Wertschwankungen der Kunstwerke sind für den Mieter unerheblich.

– Flexibilität: Die Kunstwerke können je nach Vertrag flexibel ausgetauscht werden. Veränderten Raumsituationen oder einem sich änderndem Erscheinungsbild der Praxis kann so kurzfristig Rechnung getragen werden.

– Investitionsrisiko: Das Veräusserungsrisiko für Kunstwerke welche nicht mehr benötigt werden oder ausgetauscht werden sollen liegt beim Vermieter.

– Individuelle Vertragsgestaltung: Durch die individuelle Vertragsgestaltung in Bezug auf Laufzeit, Austausch der Kunstwerke sowie die Zahlungsweise wird die Anpassung an verschiedene Bedürfnisse möglich.

Gerne empfehlen wir in diesem Zusammenhang eine Galerie in Frankfurt, die auch Unternehmen seit über 10 Jahren hochwertige Kunstwerke, die auch im Museumsbereich im aktuellen Diskurs eine Rolle spielen zu einem günstigen Mietpreis anbietet. Die Galerie kann Ihnen dann z.B. auch Literatur zu den gemieteten Kunstwerken zur Verfügung stellen, so dass zB. in Wartebereichen diese auch ausgelegt werden kann.

Die Galerie finden Sie hier:
BERNHARD KNAUS FINE ART GmbH
Niddastrasse 84
D-60329 Frankfurt / Main
Fon +49 [0]69 244 507 68

www.bernhardknaus.de

Weitere Infos:

BKFA Kunstberatung Kunstmiete Broschüre Mail

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