4. Dezember 2017

Der Bundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed) hat den von ihm herausgegebenen Kodex Medizinprodukte zum 01.01.2018 ergänzt. Der Kodex Medizinprodukte – dem als Branchenkodex seitens der Gerichte grundsätzlich zwar nur indizielle Bedeutung zugemessen wird – wird allerdings von Behörden und Staatsanwaltschaften weithin geschätzt. Folglich ist seine praktische Relevanz beachtlich.

Die Ergänzung betrifft § 8 Abs. 2 Nr. 2 des Kodex. Dort wird die finanzielle individuelle Unterstützung der passiven Teilnahme von Beschäftigten medizinischer Einrichtungen und übrigen Fachkreisangehörigen an externen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen geregelt. Extern bedeutet, dass die Veranstaltungen nicht von dem jeweiligen Hersteller selbst organisiert werden. Diese wurden bisher – auch unter Verweis auf § 32 Abs. 2 MBO-Ä und § 7 Abs. 2 HWG – für zulässig erachtet.

externen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen

Im Rahmen dieser individuellen Kostenübernahme hat der BVMed nun folgende Fußnote eingefügt:

Bei der unmittelbaren Übernahme von Fort- und Weiterbildungskosten zugunsten des Teilnehmers (individuelle Kostenübernahme), die derzeit in Deutschland gesetzlich nicht verboten ist, wird momentan diskutiert, inwieweit die direkte Unterstützung von Beschäftigten wissenschaftlicher und medizinischer Einrichtungen und sonstiger Leistungserbringer sowie aller übrigen Fachkreisangehörigen zu Informations-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen (Kongressen) in Zukunft durch Hersteller und Vertreiber weitergeführt werden soll bzw. kann.

Kodex Medizinprodukte

Der europäische Medizinprodukteverband MedTech-Europe schreibt in seinem „Code of Ethical Business

Practice“ vor, dass die Mitgliedsunternehmen des Verbandes ab dem 1.1.2018 keine direkte Unterstützung von Fachkreisen zur passiven Teilnahme an drittorganisierten Konferenzen (Phase out direct sponsorship) mehr leisten dürfen.

Einige deutsche Staatsanwälte halten sogar jegliche Form der direkten Unterstützung bei passiver Teilnahme für bedenklich. Oberstes Ziel für alle im Gesundheitsmarkt Beteiligten ist es, zu vermeiden, unter Korruptionsverdacht zu geraten.

Eine vollkommene Risikominimierung kann deshalb bei der direkten Unterstützung der passiven Teilnahme an drittorganisierten Konferenzen nur dadurch erreicht werden, indem die Unternehmen eine derartige Unterstützung gänzlich einstellen.

Anfangsverdacht der Korruption

Durch diese Fußnote weist der BVMed seine Mitglieder auf verschiedene Entwicklungen hin: Zum einen geht es darum, dass sich in einigen deutschen Staatsanwaltschaften die Ansicht durchsetzt, dass die Unterstützung einer passiven Teilnahme zumindest immer einen erheblichen Anfangsverdacht der Korruption begründe, da eine finanzielle Unterstützung teurer Fortbildungen durch ein Unternehmen sicher nicht ohne Grund erfolge. Zum anderen findet die Fortbildungsunterstützung auf europäischer (europarechtlicher) Ebene zunehmend Widerstand.

Angesichts dieser Sachlage sollten Unternehmen bereits jetzt von der Individualunterstützung der passiven Teilnahme externer Fortbildungen Abstand nehmen. Offenbar noch weiter erlaubt hält der Kodex Medizinprodukte die Übernahme von Fortbildungskosten gegenüber der medizinischen Einrichtung, bei der der Teilnehmer beschäftigt ist. Angesichts ggf. nicht vollkommen durchschaubarer Gesellschaftsstrukturen sollte allerdings bedacht werden, auch diese Unterstützung zu beenden.

Wichtig ist allerdings, dass auch der BVMed die Übernahme von Referentenkosten und das Sponsoring wissenschaftlicher Veranstaltungen bislang nicht als unzulässig erachtet.

Medizinprodukte Kodex (Stand 2017/18)

Kategorien
Newsletter
Wollen Sie unter den Ersten sein, die über aktuelle Entwicklungen im Gesundheitsrecht und der Gesundheitspolitik informiert werden?

Eine Antwort

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    kleine Korrektur: Hier geht es nicht um das Verbot der Finanzierung von externen Fortbildungen als passive Teilnahme. Diese ist schon seit Jahren durch den europäischen Technikverband verboten. Seit Anfang 2018
    ist nun auch die Finanzierung von aktiven teilnahmen an externen Fortbildung verboten.
    Beste Grüße Carsten Clausen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.