21. Februar 2012

Immer wieder bekommen Ärzte und Zahnärzte Anschreiben, mit denen Ihnen Einträge in Branchenverzeichnissen angeboten werden. Die dabei genutzten Formulare erwecken den Anschein, dass es sich bei dem Absender um eine Behörde oder staatlich legitimierten Stelle handelt.

Tatsächlich aber stecken Gewerbeunternehmen dahinter, die auf diese Weise versuchen, Ärzte und Zahnärzte zum Abschluss teurer Abo-Verträge zu bewegen.

In jüngster Vergangenheit geriet dabei immer wieder die „Gewerbeaufsicht-Zentrale“ in den Fokus der Berichterstattung sowie der Gerichte.

In Bezug auf diesen Anbieter hat nun das OLG Düsseldorf ein deutliches Urteil gesprochen. Am 14. Februar 2012 fand dort eine mündliche Verhandlung in einem Berufungsverfahren statt. Dieses Verfahren hatte seinen Ursprung in einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf, dass bereits im April 2011 die Auffassung vertreten hatte, die  GWE-Wirtschaftsinformations GmbH täusche durch die verwendeten Angebotsformulare die betroffenen Empfänger in unzulässiger Weise. Geklagt hatte der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW). Gegen dieses Urteil hatte die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH Berufung eingelegt.

Nunmehr wurde die Sache vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt (14.02.2012, Az.: I-20 U 100/11). Der Vorsitzende Richter führte hierbei aus, dass die „Gewerbeaufsicht-Zentrale“ ganz offenbar mit unaufmerksamen Adressaten spekuliert hat und wies die Berufung zurück.

Das Gericht wies bei der Urteilsverkündung ausdrücklich darauf hin, dass das Geschäftsmodell der „Gewerbeaufsicht-Zentrale“ dazu diene, „Dinge dunkel zu halten“. Das Geschäftsmodell sei irreführend und unlauter.

Wenn auch Sie von solchen Verträgen betroffen sind, ist es wichtig, umgehend zu reagieren. Denn der Vertrag sollte unverzüglich angefochten werden.

Uns liegen entsprechende Fälle vor, in denen beispielsweise Zahnärzte das Formular  der „Gewerbeaufsicht-Zentrale“ ausgefüllt und unterschrieben haben und damit einen kostenpflichtigen (ca. € 1.000,– zzgl. MwSt.) Eintrag für die Dauer von zwei Jahren bestellten. Auf die Kostenpflichtigkeit wurde zwar im Kleingedruckten hingewiesen, jedoch war der Hinweis so angebracht, dass er leicht übersehen wird.

Wenn auch Sie betroffen sind, helfen wir gerne dabei, die Vertragsanfechtung juristisch korrekt zu formulieren. Die Kosten einer solchen Anfechtung werden bei ca. € 120,– zzgl. MwSt. liegen.

Grundsätzlich gilt: Achten Sie stets auf versteckte Kostenhinweise! 

Vor allem scheinbar kostenlose Offerten sollten Sie misstrauisch machen. Lesen Sie diese  genau durch.

Auch Schreiben mit der Bitte, fehlerhafte Daten zu korrigieren und das Ganze kostenlos zurückzusenden sollten Sie genau prüfen. Denn auch hinter diesen Schreiben steckt meist die beschriebene Abo-Falle.

Um unsere Mandanten in diesen Fällen bestmöglich vertreten zu können, sammeln wir entsprechend Anschreiben. Wenn Sie also ein solches Schreiben erhalten haben, wären wir dankbar, wenn Sie uns dieses – auch unabhängig von einer Beauftragung – übersenden könnten.

Kategorien
Newsletter
Wollen Sie unter den Ersten sein, die über aktuelle Entwicklungen im Gesundheitsrecht und der Gesundheitspolitik informiert werden?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.