Seit ihrer Einführung im Jahr 1995 bietet die soziale Pflegeversicherung (SPV) eine solidarische Absicherung des Lebensrisikos der Pflegebedürftigkeit. Zugleich ist Pflege heute ein zentraler Wirtschafts- und Beschäftigungsfaktor: Rund 1,3 Millionen Menschen arbeiten in stationären und ambulanten Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Die Herausforderungen wachsen jedoch schneller als viele Strukturen. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen liegt inzwischen bei über sechs Millionen – zum Vergleich: 2013 waren es mit rund 2,6 Millionen noch weniger als halb so viele.
Die SPV steht deshalb erheblich unter finanziellem Druck. Nach den im Gesetzgebungsverfahren zugrunde gelegten Berechnungen werden ab 2028 Defizite in zweistelliger Milliardenhöhe erwartet. Für 2027 wird ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro, für 2028 von rund 15,4 Milliarden Euro prognostiziert. Das vorrangige finanzpolitische Ziel des PNOG ist daher, die Finanzierung der SPV wieder zu stabilisieren. Das wird ohne Digitalisierung kaum gelingen. Digitale Anwendungen sollen Verwaltung vereinfachen, Pflegepersonal entlasten, Versorgungsangebote besser koordinieren und Prävention gezielter machen.
Das Pflege-Cockpit: Ein digitaler Zugang für alle wichtigen Pflegefragen
Das Herzstück der Digitalisierung ist das neue Pflege-Cockpit. Pflegekassen sollen für jede pflegebedürftige Person einen einheitlichen digitalen Zugang bereitstellen. Die Idee ist einfach: Statt Informationen, Anträge, Leistungsübersichten und Anbieterlisten mühsam auf verschiedenen Internetseiten zusammensuchen zu müssen, soll künftig ein einziger Zugang genügen.
Das Pflege-Cockpit soll unter anderem verständliche Informationen über die Leistungen der SPV, einen Überblick über die Ansprüche des jeweiligen Pflegegrades und eine aktuelle Darstellung des bereits verbrauchten und noch verfügbaren Leistungsvolumens enthalten. Hinzu kommen digitale Anträge, die Übermittlung von Nachweisen und eine Anzeige des Bearbeitungsstands. Auch die Empfehlungen des Medizinischen Dienstes (MD) und – perspektivisch – das vollständige Pflegegutachten sollen dort abrufbar sein.
Für Pflegebedürftige und Angehörige besonders praktisch dürfte die geplante Anbieter- und Preissuche sein. Das Pflege-Cockpit soll den direkten Zugriff auf Leistungs- und Preisvergleichslisten ermöglichen und Informationen zu Beratungs-, Hilfe- und Schulungsangeboten bündeln. Auch regionale Angebote, Online-Schulungen, Selbsthilfegruppen und besondere Informationen etwa für Menschen mit Demenz oder Familien mit pflegebedürftigen Kindern können einbezogen werden.
Rechtlich wichtig ist, dass das Pflege-Cockpit nicht nur bequem, sondern auch barrierefrei, verständlich und datenschutzkonform gestaltet werden muss. Vorgesehen sind eine leicht verständliche Darstellung, die Einbindung der Nutzerperspektive, Barrierefreiheit und die Gewährleistung der erforderlichen Datensicherheit. Außerdem soll ein sinnvoller Datenaustausch mit der elektronischen Patientenakte berücksichtigt werden. Die ersten Funktionen sollen spätestens zum 1. Juli 2028 bereitstehen; weitere Funktionen müssen spätestens bis zum 1. Januar 2030 folgen. Eine Evaluation zur Nutzerfreundlichkeit und technischen Zuverlässigkeit ist bis Ende 2030 vorgesehen.
Für Leistungserbringer bringt das Pflege-Cockpit ebenfalls Veränderungen. Abtretungen von Kostenerstattungsansprüchen können künftig elektronisch angezeigt werden. Die Pflegekasse soll transparent machen, welcher Betrag an einen Abtretungsempfänger gezahlt wurde und welcher Anspruch der pflegebedürftigen Person verbleibt. Das Verfahren kann automatisiert und in das Pflege-Cockpit integriert werden. Gerade bei gebündelten Budgets ist diese Transparenz wichtig: Ein digitales Konto für Pflegeleistungen sollte nicht zur Blackbox werden.
Pflegebegleitung, Fallmanagement und digitale Kommunikation
Die Digitalisierung soll nicht bei Verwaltungsoberflächen enden. Das Gesetz verbindet digitale Prozesse mit einer neuen fachlichen Pflegebegleitung. Ab dem 1. Januar 2029 sollen Pflegebedürftige in häuslicher Pflege und ihre pflegenden Angehörigen Anspruch auf eine präventionsorientierte, fachliche Begleitung und Unterstützung erhalten.
Die Pflegebegleitung soll helfen, die Versorgung zu organisieren, gesundheitliche Verschlechterungen früh zu erkennen, Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen umzusetzen und Angehörige zu entlasten. Sie soll dabei nicht nur auf die pflegebedürftige Person, sondern auch auf das familiäre und soziale Umfeld schauen. Das ist ein deutlicher Perspektivwechsel: Pflegeberatung soll nicht mehr nur erklären, welche Leistung wo beantragt werden kann. Sie soll die konkrete Versorgungssituation dauerhaft begleiten.
Die Begleitung beginnt grundsätzlich mit einem Angebot der Pflegekasse für einen konkreten Termin in der häuslichen Umgebung. Auf Wunsch können weitere Termine telefonisch oder über barrierefreie digitale Anwendungen stattfinden. Für Videokonferenzen sollen die technischen Anforderungen gelten, die auch für Videosprechstunden im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind.
Für komplexe Versorgungssituationen ist ein Fallmanagement vorgesehen. Es soll beispielsweise bei Multimorbidität, Demenz, schwierigen Übergängen nach einem Krankenhausaufenthalt oder fehlenden Angehörigen helfen. Das Fallmanagement erstellt einen individuellen Versorgungsplan, koordiniert Leistungen über verschiedene Sozialleistungsträger hinweg und unterstützt bei der Suche, Beantragung und Organisation geeigneter Hilfen. Auch hier spielt Digitalisierung eine wichtige Rolle. Informationen aus der Pflegebegutachtung sollen – mit Einwilligung der pflegebedürftigen Person – in gesicherter elektronischer Form an die zuständige Stelle für die Pflegebegleitung übermittelt werden.
Ergänzend sollen digitale und telefonische Modellvorhaben für Akutsituationen erprobt werden. Das geplante „Pflegenottelefon“ soll mit bestehenden Angeboten wie 116 117 und 112 sowie weiteren sozialen und kommunalen Diensten vernetzt werden. Ziel ist, bei einem ungeplanten Ausfall einer Pflegeperson schneller die richtige Unterstützung zu organisieren und unnötige Notarzteinsätze oder Krankenhauseinweisungen zu vermeiden. Digitalisierung wird hier nicht als Selbstzweck verstanden, sondern als digitales Auffangnetz, wenn die Versorgung kurzfristig ins Rutschen gerät.
Digitale Pflegeeinrichtungen: Förderung, Interoperabilität und künstliche Intelligenz
Von 2027 bis 2031 sollen insgesamt zwei Milliarden Euro für die Digitalisierung der Langzeitpflege bereitstehen. Davon sollen 1,6 Milliarden Euro aus Bundesmitteln und 400 Millionen Euro von den Ländern kommen. Förderfähig sollen insbesondere digitale Pflege- und Dokumentationssysteme, Verwaltungs- und Managementsysteme, Assistenzsysteme, sichere Netzwerke und Endgeräte, Schulungen des Personals, interoperable Schnittstellen und Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit sein. Für Einrichtungen bedeutet das: Es geht nicht lediglich um neue Tablets oder eine schicke App. Gefördert werden soll eine belastbare digitale Infrastruktur, die in den Arbeitsalltag passt und mit anderen Systemen kommunizieren kann.
Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege soll dauerhaft etabliert und mit erweiterten Aufgaben ausgestattet werden. Dazu gehören die Analyse des digitalen Reifegrades von Einrichtungen, Empfehlungen für Pflegekassen und Leistungserbringer, Wissenstransfer sowie die Entwicklung eines standardisierten Nutzennachweises für digitale Anwendungen. Bewertet werden sollen insbesondere Auswirkungen auf Pflegequalität, Selbstbestimmung, Arbeitsorganisation und Wirtschaftlichkeit.
Auch künstliche Intelligenz wird ausdrücklich berücksichtigt. Schulungen zum sachgerechten Umgang mit KI in der Langzeitpflege, etwa bei der Pflegedokumentation, sollen förderfähig sein. Das ist sinnvoll, denn KI kann Dokumentation erleichtern, Risiken früh erkennen oder Dienstplanung unterstützen. Sie darf aber weder die fachliche Verantwortung des Personals ersetzen noch zu intransparenten Entscheidungen über Pflegebedürftige führen.
Ausblick
Das PNOG macht Digitalisierung zu einem tragenden Element der SPV. Die geplanten Änderungen werden für Pflegekassen, Pflegeeinrichtungen, ambulante Dienste, Krankenhäuser und Anbieter digitaler Gesundheits- und Pflegeanwendungen erhebliche praktische Auswirkungen haben. Viele Einzelheiten sind allerdings noch offen. Mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes hat der Bundestag die SPV zunächst vor dem Kollaps bewahrt. Das Gesetz ist jedoch eher als ein Minimalkompromiss mit zahlreichen offenen Fragen zu verstehen. Bis Januar 2027 soll nun eine Expertenkommission aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mögliche Ausgleichsmechanismen prüfen.
Für Pflegeeinrichtungen und andere Leistungserbringer mit Pflegebezug empfiehlt es sich, bereits jetzt zu prüfen, ob ihre bestehenden Strukturen auf die digitale Reform vorbereitet sind und die weiteren Entwicklungen eng zu verfolgen.
Wie wir Sie unterstützen
Lyck+Pätzold healthcare.recht berät Leistungserbringer, Einrichtungen und Anbieter digitaler Lösungen zu den rechtlichen Fragen der digitalen Transformation im Gesundheits- und Pflegewesen. Wenn Sie ein Digitalisierungsprojekt im Pflege- oder Gesundheitswesen planen, Fördermittel beantragen möchten oder prüfen wollen, welche Auswirkungen die Pflegereform auf Ihre Einrichtung oder Ihr Geschäftsmodell hat, sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Vorhaben rechtlich, wirtschaftlich und praktisch belastbar aufzustellen.
