Der Markt mit der Schönheit und damit Faltenunterspritzung boomt und ist längst salonfähig geworden. Anbieter werben mit einer schnellen und schmerzfreien Behandlung und natürlichen Ergebnissen, so dass Hersteller mit weiteren Wachstumsanstiegen in den kommenden Jahren rechnen. Doch der Markt hat Zugangsvoraussetzungen, die wir in diesem Beitrag beleuchten möchten:
Was können Botox und Filler?
Botox legt bestimmte Nervenimpulse lahm und führt zu einem Stillstand von einzelnen Gesichtsmuskeln, indem der dafür notwendige Botenstoff blockiert wird. Als Folge der Muskelentspannung glätten sich die Falten und die Mimik verändert sich. Botox wird neben dem ästhetischen Bereich auch im medizinischen Sektor angewendet und wird u.a. gegen Migräne und extremes Schwitzen gespritzt.
Neben der Faltenunterspritzung mit Botox gibt es zahlreiche Filler, beispielsweise Hyaluronsäure oder Eigenfett, die ebenso Falten ausgleichen sollen. Die Preise für eine Faltenunterspritzung bewegen sich in Deutschland zwischen 200€ und 3.000€ pro Behandlung, je nach Menge, Region und Wirkstoff.
Wer darf Faltenunterspritzung durchführen?
Das Gesetz gibt strenge Vorgaben, welche Berufsgruppen welche Faltenunterspritzungen vornehmen dürfen. Ärzte dürfen unabhängig von ihrer Fachrichtung jeden dermalen Filler verschreiben und unterspritzen. So wären Sie als Hausarzt befugt, Ihren Patienten eine Nasolabialfalte mit Hyaluronsäure zu unterspritzen.
Umstritten ist, ob Heilpraktiker gem. § 1 Heilpraktikergesetz (HeilpG) Faltenunterspritzungen mit Botox vornehmen dürfen. Denn für § 1 Abs. 2 HeilpG liegt die Ausübung von Heilkunde nur vor, bei der Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden. Ob eine Einstufung von Maßnahmen der ästhetischen Schönheitsbehandlung wie Faltenkorrekturen am gesunden Menschen im Einzelfall als Heilbehandlung möglich ist, bedarf der sorgfältigen rechtlichen Prüfung. Die Unterspritzung mit Hyaluronsäure hat das OVG Münster als unter § 1 Abs.2 HeilpG für zulässig erachtet.
Ob Heilpraktiker über die Verwendung von modernen Medizinprodukten ausreichend durch ihre Ausbildung geschult werden und ausreichend Kenntnisse über den Verlauf von Blutgefäßen, Nervenbahnen und Muskelsträngen haben, darf jeder Patient für sich selbst entscheiden. Da es sich bei Botox um ein verschreibungspflichtiges Medikament handelt, dürfen Heilpraktiker lediglich die Unterspritzung vornehmen. Anders bei Fillern: bisher handelt es sich bei Hyaluronsäure und anderen Fillern nicht um ein verschreibungspflichtiges Medikament. Diese Klassifizierung kann sich in der Zukunft ändern, denn die Stimmen wachsen, dass eine neue Bewertung vorgenommen werden sollte.
Die Faltenunterspritzung mit Botox, Hyaluron oder vergleichbaren Substanzen durch die Kosmetikerin oder den Kosmetiker hat das OLG Karlsruhe verboten. Solche Behandlungen stellen eine strafbare Körperverletzung dar.
Was ist mit Zahnärzten?
Zahnärzte zählen nicht zu der Berufsgruppe der Ärzte und dürfen keine Botox Unterspritzungen vornehmen. Zahnärzte, die ohne ärztliche Zulassung oder Heilpraktikererlaubnis Faltenunterspritzungen vornehmen, kann die Approbation entzogen werden. Wir haben dazu schon berichtet. Botox-Behandlungen dürfen Zahnärzte nur in den Grenzen des Lippenrots durchführen. Faltenunterspritzungen oder Migräne, bzw. Hyperhidrose-Behandlungen sind unzulässig. Die zahnärztliche Behandlung ist auf die Zahnheilkunde beschränkt und Eingriffe auf die Gesichtsoberfläche, wie sie durch Unterspritzungen erfolgen, sind unzulässig.
Fazit zur Faltenunterspritzung
Bei der Faltenunterspritzung von Botox und Fillern gilt es zahlreiche Regularien zu beachten. Wir beraten Sie gerne, ob und wie Sie in Ihren Behandlungsräumen die Stoffe verwenden dürfen und welche Vorschriften ansonsten eingehalten werden müssen.
Ich finde den Text zur Behandlung mit Botox und anderen Fillern sehr informativ und danke hier für die Mühe.
Mich würde interessieren ob es auch einen anderen Weg gibt Botox zu spritzen außer Arzt sein zu müssen.
Also z.b. Heilpraktiker mit weiteren besonderen Schulungen o.ä.
Bedanken mich im Vorraus
Heilpraktiker dürfen nach dem Heilpraktikergesetz Fillerberhandlungen vornehmen. Allerdings handelt es sich bei Botulinumtoxin um ein verschreibungspflichtiges Medikament, das nur Ärzte beziehen dürfen.
Hallo! Vielen Dank für Ihren Bestimmung. Mein Name ist Elena, ich habe ein Diplom eines Zähnarzt in der Ukraine. Bitte sagen Sie mir, wie legal ich Botox spritzen kann. In meinem Land bin ich Ästhetischer Arzt mit Praxis.
Freudlische Grüße.
Olena
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier keine juristische Einzelfallberatung erbringen können. Rufen Sie uns gerne an.
Guten Morgen,
vielen Dank für Ihre informative Seite!
Heilpraktiker dürfen kein Botox spritzen, da es sich um ein verschreibungspflichtiges Medikament handelt. Wie steht es mit Zahnärzten, die zusätzlich eine Heilpraktikerausbildung haben? Ist das Spritzen von Botox z.B. bei CMD Beschwerden oder auch zur ästhetischen Behandlung dann zulässig bzw rechtssicher?
Beste Grüße
D. Schamberger
Auch einen guten Morgen, sofern Zahnärzte zusätzlich zur Approbation als Zahnarzt über eine ärztliche Approbation oder eine Heilpraktikererlaubnis verfügen, sind ihnen Botoxbehandlungen auch über den Lippenrotbereich hinaus erlaubt. Heilpraktiker mit einer Erlaubnis nach § 1 HeilprG sind, ebenso wie Ärzte, grundsätzlich berechtigt Faltenunterspritzungen vorzunehmen.
Hallo, vielen Dank für den informativen Text.
Gerne würde ich Botox- und Hyaluronsäurebehandlungen durchführen/anbieten. Ich bin Fachärztin und in einer Klinik angestellt. Muss zwangsläufig eine Niederlassung vorliegen oder besteht die Möglichkeit der Durchführung in einem Kosmetikstudio? Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Dr. Inan, jede ärztliche Tätigkeit in Deutschland muss im Vorfeld bei den örtlich zuständigen Behörden (Gesundheitsamt, Ärztekammer) angemeldet werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Melden Sie sich gerne unter