Am 01.04.2017 ging die Videosprechstunde an den Start – Vertragsärzte können seitdem Videosprechstunden anbieten und über den EBM als vertragsärztliche Leistung abrechnen. Sinnvoll ist die Videosprechstunde insbesondere, um lange Anfahrtswege zu vermeiden oder wenn der Patient nach einem operativen Eingriff nicht die Möglichkeit hat, ohne weiteres zum Arzt zu gelangen. Die Videosprechstunde ist als Teil der Telemedizin geeignet, Versorgungslücken zu schließen. Doch wie steht es um die technische Sicherheit bei der Durchführung von Videosprechstunden?
Wie funktionieren die Videosprechstunden?
Der behandelnde Arzt wählt einen Videodienstanbieter aus und beauftragt diesen mit der Durchführung des technischen Parts. Technische Voraussetzung bei Arzt und Patient ist ein Bildschirm mit Kamera (Tablet oder Smartphone sind auch möglich), ein Mikrofon, Lautsprecher und eine Internetverbindung. Im Rahmen der Terminvereinbarung bekommt der Patient vom Arzt Einwahldaten zur Verfügung gestellt, mittels deren er sich auf einer Internetseite einwählen kann.
Technische Anforderungen für Videosprechstunden
Die Videosprechstunde birgt technische Risiken, weshalb sich die KBV und der GKV-Spitzenverband zur technischen Sicherheit und zum Datenschutz auf technische Anforderungen geeinigt haben:
- Die Patienten müssen schriftlich einwilligen
- Die Räumlichkeit, in der die Videosprechstunde stattfindet, muss Privatsphäre bieten
- Die Videosprechstunde muss vertraulich und störungsfrei verlaufen
- Die Praxis muss den Klarnamen des Patienten erkennen können
- Die Videosprechstunde darf keine Werbung enthalten
- Der Videodienstanbieter muss zertifiziert sein (die KBV nennt auf ihrer Homepage 13 zertifizierte Videodienstanbieter, Voraussetzung für die Zertifizierung ist beispielsweise die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung)
Näheres findet sich in der entsprechenden Vereinbarung (Anlage 31b zum BMV-Ä).
Ist die Videosprechstunde Angriffsfläche für Hacker?
Im Rahmen der Videosprechstunde werden sensible Daten ausgetauscht, bezüglich derer Hacker möglicherweise Interesse haben. Auf diesem Wege könnten beispielsweise auch Krankheiten in der Öffentlichkeit stehender Personen offenbart werden. Teilweise wird in diesem Zusammenhang davor gewarnt, dass es auch zu Erpressungen kommen kann.
Zum Schutz der Videosprechstunde wird unter anderem gefordert, dass der Videodienstanbieter nicht nur verschlüsselt und zertifiziert ist, sondern während der Videosprechstunde Kamera und Mikrofon exklusiv für diese genutzt werden können. Eine umfassende (technische) Lösung ist hierfür nicht ersichtlich.
Folge von Gefahren: Abkehr von der Videosprechstunde?
Folge der aufgezeigten Gefahren und möglichen Angriffsflächen für Hacker darf nicht sein, dass eine Abkehr von den Videosprechstunden stattfindet und diese in der Praxis nicht angeboten wird.
Das Angebot von Videosprechstunden stellt einen richtigen und wichtigen Schritt in die Zukunft dar, der den Geist der Zeit trifft und die Digitalisierung in der Medizin vorantreibt.
Der Großteil der Bürger führt tagtäglich ein Smartphone mit sich. Dies hat er in der Regel auch bei einem Arztbesuch bei sich. Auch in der Arztpraxis befinden sich Computer (ggf. mit Kamera) und Smartphones am Empfang und im Behandlungsraum. Insofern könnten auch über diese Endgeräte Informationen in Erfahrungen gebracht werden. Auch hier besteht eine Angriffsfläche für Hacker. Auch könnte die Praxissoftware Angriffsfläche für Hacker sein. Insofern bestehen unabhängig von der Videosprechstunde Gefahren, wenn es um die Speicherung und den Schutz persönlicher Daten geht. Ganz abgesehen davon nutzen auch viele Menschen Gesundheits-Apps oder tragen Fitness-Tracker und offenbaren damit freiwillig persönliche, auch gesundheitsbezogene Daten.
Die isolierte Betrachtung der Gefahren im Zusammenhang mit der Videosprechstunde darf nicht zu einer Abkehr führen. Wichtig ist, die bestehenden Vereinbarungen zur technischen Sicherheit zu überwachen und dem aktuellen technischen Stand anzupassen.
Praxisempfehlung
Die Telemedizin stellt insbesondere im ländlichen Bereich einen wichtigen Baustein zur Versorgung der Patienten dar, den es zu fördern gilt. Etwaige technische Risiken sollten nicht zu einer Abkehr von der Nutzung der Videosprechstunde führen.
Näheres zum Thema Videosprechstunden und zur Abrechnung dieser finden Sie auch in unserem passenden Blogbeitrag.