7. Mai 2017

Die Videosprechstunde ging am 01. April 2017 an den Start. KBV und GKV-Spitzenverband hatten bereits im Dezember 2016 eine Vereinbarung über telemedizinische Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung getroffen (Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte). Daraus ergeben sich die Voraussetzung, um die Videosprechstunde anbieten zu können. Auf Grundlage dieser Vereinbarung haben sich KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss nun auch auf eine Vergütungsregelung geeinigt und den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) entsprechend ergänzt.

Indikationen der Videosprechstunde

Durch die Videosprechstunde sollen Verlaufskontrollen von bekannten Patienten gefördert werden. Damit soll eine persönliche Vorstellung in der Praxis ersetzt werden. Nach Auffassung des Bewertungsausschusses sind bisher nur folgende Indikationen für eine Videosprechstunde geeignet:
Visuelle Verlaufskontrollen von Operationswunden, Bewegungseinschränkungen und – störungen des Stütz- und Bewegungsapparates
Kontrolle von Dermatosen, einschließlich der diesbezüglichen Beratung
Beurteilung der Stimme, des Sprechens oder der Sprache

Die Videosprechstunde richtet sich damit an Hausärzte, Kinder- und Jugendärzte sowie unter anderem Haut- und Augenärzte, Chirurgen und Orthopäden.

Neu: GOP 01450 und GOP 01439

Neu sind die Gebührenordnungspositionen (GOP) 01450 und 01439. Die GOP 01450 ist ein Technik- und Förderungszuschlag für die Videosprechstunde. Diese beträgt € 4,21 (Bewertung: 40 Punkte) je Arzt-Patienten-Kontakt und für bis zu 50 Videosprechstunden pro Arzt im Quartal. Die Ärzte erhalten somit bis zu € 800,00 pro Jahr. Damit sollen die Kosten, die durch die Nutzung eines Videodiensteanbieters anfallen, abgedeckt werden. Diese Position ist jedoch nur abrechnungsfähig, wenn es sich bei der Verlaufskontrolle um eine Folgebegutachtung handelt. Der Patient muss in demselben Quartal zuvor wegen der Beschwerden in der Praxis gewesen sein.

Über die GOP 01439 kann die Betreuung eines Patienten im Rahmen der Videosprechstunde abgerechnet werden. Diese Position, die einmal im Behandlungsfall abrechnungsfähig ist, ist mit € 9,27 (Bewertung: 88 Punkte) bewertet. Eine Abrechnung dieser GOP ist jedoch nur möglich, wenn keine Versicherten- bzw. Grundpauschale im Quartal anfällt, d.h. der Arzt-Patienten-Kontakt ausschließlich über die Videosprechstunde erfolgt. Ansonsten ist die Videosprechstunde Teil der Versicherten- bzw. Grundpauschale und nicht gesondert abrechnungsfähig. Auch muss der Patient in den zwei Quartalen zuvor jeweils mindestens einmal persönlich in der Praxis vorstellig geworden sein und die Verlaufskontrolle durch dieselbe Praxis erfolgen wie die Erstbegutachtung.

Fernbehandlungsverbot

Die Vorgabe, dass ein Patient dem Arzt durch Erscheinen in der Praxis persönlich bekannt sein muss und Verlaufskontrollen durch dieselbe Praxis erfolgen müssen, ergab sich aus der Regelung des § 7 Abs. 4 Musterberufsordnung-Ärzte (MBO-Ä). Nun dürfen künftig Ärzte ihre Patienten auch ausschließlich via Telefon, Videoschalte oder Online-Chat behandeln. Die Delegierten des Ärztetages 2018 beschlossen dazu in Erfurt mit großer Mehrheit eine Änderung ihrer MBO-Ä. Ob auch Rezepte und Krankschreibungen ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt möglich sein sollen, blieb offen.

Was sind die nächsten Entwicklungsschritte?

Videosprechstunden eignen sich für einfache Diagnosen bei der die Inaugenscheinnahme des Artes genügt. Vor allem bei Hauterkrankungen oder der Kontrolle von Wunden. Forscher der Stanford University haben im Januar 2017 eine Studie veröffentlicht, wonach die Hautkrebs-Diagnosen von Ärzten und künstlicher Intelligenz gleich gut sind.

Auch die Diagnose-App Ada setzt auf künstliche Intelligenz: Der Nutzer gibt Symptome ein, beantwortet Fragen und bekommt anschließend Diagnosevorschläge. In Zusammenarbeit mit der Medizinischen Hochschule Hannover optimiert die Ada-Mannschaft zudem das Wissen der App auf dem Gebiet der Seltenen Erkrankungen. Erste Validierungstests verliefen erfolgreich, eine Studie soll in Kürze veröffentlicht werden.

In Chiona hat der erste Roboter das Medizinstudium abgeschlossen und es geht immer weiter…

Beschlussprotokoll des Ärztetages (dort ab S. 286):
https://goo.gl/q9M1Fz

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