18. Mai 2012

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass eine Faltenunterspritzung mit hyaluronsäurehaltigen Mitteln eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde ist.

Infolgedessen hat das Gericht der Betreiberin von zwei Kosmetiksalons unter Androhung von Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft untersagt, ohne behördliche Erlaubnis solche Faltenunterspritzungen durchzuführen oder anzubieten und zu bewerben (Urteil vom 17.02.2012, Az.: 4 U 197/11).

Das Urteil überrascht nicht. Denn natürlich stellt das Faltenunterspritzen unter Verwendung von hyaluronsäurehaltigen Präparaten eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde im Sinne von § 1 Abs. 1 und 2 Heilpraktikergesetz (HeilprG) dar.

Eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde sei stets dann gegeben, wenn die Tätigkeit ärztliche beziehungsweise medizinische Fachkenntnisse erfordert und die Behandlung bei generalisierender und typisierender Betrachtung gesundheitliche Schädigungen verursachen kann.

Und natürlich birgt das Spritzen unter die Haut die Gefahr von Gesundheitsschäden. Das Injizieren der Hyaluronsäure in die Haut erfordert neben dem gebotenen notwendigen allgemeinen Wissen bei der Verabreichung von Injektionen auch zusätzliche Kenntnisse über den Aufbau und die Schichten der Haut sowie über den Verlauf von Blutgefäßen, Nervenbahnen und Muskelsträngen.

Dem Gericht ist ohne Zweifel zuzustimmen, dass dies als Ausübung der Heilkunde zu qualifizieren ist. Wenn schon Zahnärzten die Faltenunterspritzung untersagt ist, muss dies erst recht für Kosmetikerinnen gelten.

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2 Antworten

  1. Guten Tag,
    ich betreibe in Berlin ein Kosmetikstudio und behandle meine Kunden mit Behandlungen wir IPL, Fußpflege etc. Gegenüber von meinem Studio befindet sich ein weiteres Studio, welches seit kurzem durch eine Kosmetikerin, Falten mit Hyaluronsäure bespritzt. Diese Kosmetikerin bietet nicht nur das Unterspritzen der Falten durch sehr günstige Preise an, sondern Sie ist keine Heilpraktikerin und schon gar nicht eine Ärztin.
    Die Frage ist, wo kann ich Sie melden ? Ich finde es nicht Gut, das ich die Gesetze nicht breche, weil ich korrekt und sauber arbeite und andere wiederum sich eine goldene Nase verdienen, bis Sie irgendwann mal erwischt werden. Ich möchte es zum Wohle der Kunden das ganze bisschen beschleunigen und Sie aufhalten, bevor irgendetwas mit einem oder mehrere Kunden passiert.
    Vielen Dank für Ihre evtl. Rückmeldung.

  2. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf dieser Seite keine individuelle Rechtsberatung vornehmen können. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt Ihres Vertrauens. Natürlich dürfen Sie uns dazu auch gerne anrufen.

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