Instagram, Facebook und andere soziale Medien sind aus dem Praxisalltag nicht mehr wegzudenken. Sie dienen als Sprachrohr, als digitale Visitenkarte und als effektive Möglichkeit, viele Interessenten und Patienten zu erreichen. Gerade Reels und Storys mit Musik erzielen hohe Reichweiten – umso wichtiger ist es, sie rechtlich sicher und professionell zu gestalten.
Urheberrecht und Musik
Nahezu alle Musikwerke sind urheberrechtlich geschützt und unterfallen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Nach § 15 I UrhG steht es allein dem Urheber zu, zu entscheiden, ob und wie sein Werk genutzt wird – also z. B. ob es vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden darf. Der Urheber kann seine Zustimmung verweigern oder eine Lizenzgebühr verlangen. In vielen Fällen überträgt der Künstler seine Rechte auf Verwertungsgesellschaften wie die GEMA. Diese sorgt dafür, dass Musiker für die öffentliche Nutzung ihrer Werke fair vergütet werden.
GEMA und Instagram: Gilt eine Lizenz automatisch?
GEMA hat mit META (Facebook, Instagram) einen Rahmenvertrag geschlossen. Diese regelt die Lizenzierung von Musikwerken – jedoch nur für private, nicht-kommerzielle Zwecke. So sollte der Vertrag sicherstellen, dass privaten Nutzer das Verwenden von GEMA-pflichtiger Musik auf diesen Plattformen ermöglicht wird, ohne dass sie selbst Lizenzen einholen oder zahlen müssen. Eine Privatperson kann somit grundsätzlich darauf vertrauen, dass sie die von Instagram bereitgestellten Lieder in der Musikbibliothek ohne weiteres nutzen kann.
Gewerbliche oder Business Accounts hingegen ist die Nutzung nicht automatisch erlaubt. Hier besteht regelmäßig eine Lizenzpflicht, insbesondere bei der Verwendung von Musik für Reels, Imagevideos oder aber Inhalte mit Praxislogo. . Meta schränkt deshalb auch die Verfügbarkeit von Musikstücken für Business-Accounts gezielt ein – viele populäre Songs sind dort nicht auswählbar, da keine gewerbliche Lizenzierung vorliegt.
Was ist auf Instagram „privat“?
Das ist oft nicht eindeutig zu beantworten und nicht immer identisch mit den Instagram-Einstellungen. So ist ein Business-Account unumstritten als gewerblich anzusehen. Allerdings bedeutet ein privater Account auf Instagram nicht, dass dieser nicht als kommerziell gelten kann. Wenn sie als Unternehmen Musik in einer Story verwenden, Produkte- oder Dienstleistungen bewerben oder aber regelmäßig Inhalte mit Außenwirkung, sprich mit Verwendung von Logos oder anderem Branding erstellen, handeln die gewerblich.
Gewerbliche Nutzung von Musik
In den Musik-Richtlinien von META heißt es: „Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt.“ Es ist somit das Einverständnis bzw. eine Lizenz der Rechteinhaber notwendig, um die ausgewählte Musik in einem Video zu nutzen – sprich bei jeder Verwertungshandlung. Diese kann z. B. direkt bei der GEMA, beim Rechteinhaber oder über lizenzierte Musikplattformen (wie Epidemic Sound) erworben werden.
Fazit:
Der professionelle Einsatz von Musik auf Social Media ist für Unternehmen, Praxen und Kanzleien ein echter Mehrwert – birgt aber auch rechtliche Fallstricke, die keinesfalls unterschätzt werden sollten. Gerade geschäftlich genutzte Accounts unterliegen strengeren Anforderungen: Eine Nutzung lizenzpflichtiger Musik ohne entsprechende Erlaubnis kann teure Konsequenzen nach sich ziehen. Vertrauen Sie nicht auf Standards der Plattformen oder vermeintlich „freie“ Nutzungsmöglichkeiten – denn im Zweifel haften Sie selbst für jede Rechtsverletzung.
Unser Praxistipp: Setzen Sie auf geprüfte Rechtssicherheit. Wir unterstützen Sie dabei, Social-Media-Aktivitäten im Einklang mit den geltenden urheberrechtlichen Vorgaben professionell und risikofrei zu gestalten – von der Lizenzierung über die Auswahl geeigneter Musik bis hin zur Entwicklung individueller Social-Media-Strategien. Sprechen Sie uns an, um Abmahnungen und Unsicherheiten konsequent zu vermeiden und Ihren Auftritt digital wie rechtlich auf das nächste Level zu heben.