Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit führt seit Anfang November Anhörungsverfahren bei Stellen der Berliner Landesverwaltung, bei den politischen Parteien sowie bei einer Reihe von Unternehmen und Organisationen u. a. aus der Handels-, Verlags- und Finanzbranche in Sachen Facebook- Fanpage durch. Dies geht aus einer Pressemitteilung vom 16.11.2018 hervor,
Entscheidung des EuGH zu Fanpage
Am 5. Juni 2018 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Betreiberinnen und Betreiber einer Facebook- Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Besucherinnen und Besucher der Fanpage datenschutzrechtlich verantwortlich sind.
Über Tipps für (Zahn-)Ärzte als Seitenbetreiber berichteten wir in diesem Zusammenhang hier.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hatte im September 2018 deutlich gemacht, dass Fanpage-Betreiberinnen und -Betreiber demzufolge die Rechtmäßigkeit der gemeinsam zu verantwortenden Datenverarbeitung gewährleisten und nachweisen können müssen.
Am 11. September 2018 veröffentlichte Facebook eine Ergänzungsvereinbarung, die sich auf eine gemeinsame Verantwortlichkeit bezieht.
Berliner Datenschutzbeauftragte hegt Zweifel
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat allerdings Zweifel, dass die Informationen, die Facebook bisher – auch im Zusammenhang mit der veröffentlichten Ergänzungsvereinbarung – zur Verfügung gestellt hat, ausreichen, um Rechenschaft über die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten von Besucherinnen und Besuchern der Fanpage ablegen zu können.
Hierzu die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk wörtlich:
„Das höchste Europäische Gericht hat klargestellt, dass die Nutzung der von Facebook eingerichteten Plattform die Betreiberinnen und Betreiber einer Fanpage nicht von ihren Verpflichtungen im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten befreien kann. Wer von diesen Dienstleistungen profitiert und gleichzeitig personenbezogene Datenverarbeitung auslöst, muss sich seiner datenschutzrechtlichen Verantwortung stellen.“
(Quelle: https://www.datenschutz-berlin.de/infothek-und-service/pressemitteilungen/)
Fazit und Empfehlung
Viele Fragen rund um das Thema Datenschutz sind juristisch ungeklärt. Gleiches gilt für den Danteschutz auf Facebook. (Zahn-)Ärzten kann als Seitenbetreibern nur geraten werden, die aktuellen Entwicklungen zu verfolgen und beratende Unterstützung einzuholen.