8. Oktober 2019

Wie in Zukunft Apps und digitale Gesundheitsanwendungen (diGA) auf Rezept in den (zahn-)ärztlichen Praxisalltag Eingang nehmen sollen, ist noch nicht hinreichend geklärt. Wie soll der Arzt angesichts der Vielzahl der Apps entscheiden, welche er (guten Gewissens) verordnen kann und welche nicht? Wer zeichnet sich dafür verantwortlich, wenn eine App z.B. eine Krankheit diagnostiziert, die sich im Nachhinein als unzutreffend herausstellt? Werden hier ggfs. die aus dem Haftungsbereich bekannten Grundsätze, dass Diagnoseirrtümer auf Grund der Eigenarten des menschlichen Körpers nur sehr zurückhaltend als Behandlungsfehler beurteilt werden können, auf den e-health Bereich übertragen?

Neue Verordnung geplant

Eine neue Rechtsverordnung soll es nach Aussage von Christian Klose, Leiter der Unterabteilung gematik, Telematikinfrastruktur, E-Health im Bundesgesundheitsministerium richten. Denn es sei eine Rechtsverordnung in Arbeit, die genau solche Fragen klären soll.

„Dort wird das Verfahren für einzelne Indikationen geregelt, um Medizinern Unterstützung zu geben.“ Natürlich sei es eine Herausforderung, dass ein Arzt über die Produkte Bescheid wissen muss, für die er ein Rezept ausstellt. „Aber den Faltrollstuhl, den er verordnen muss, kennt er auch nicht im Detail“, betonte Klose. Immerhin könne Deutschland von den Erfahrungen profitieren, die in anderen Ländern bereits gemacht wurden. „Wir müssen nicht so tun, als seien wir die Ersten, die das umsetzen.“ Bislang würde zwar eine Reihe von Krankenkassen ihren Versicherten schon Apps wie „Tinnitracks“ für Patienten mit Tinnitus zur Verfügung stellen. Meist stehen nach seiner Einschätzung dabei aber Marketing- Aspekte im Vordergrund, die Nutzungsraten seien noch sehr niedrig. „Wir wollen, dass Apps schneller in die Versorgung kommen.“

Gespräche mit Apple und Google

Im Rahmen der Umsetzung der Verordnung führt das BMG u. a. auch mit Konzernen wie Apple und Google Gespräche. „Wir sind dabei, über den einen oder anderen Punkt mit Google zu reden“, sagte Christian Klose. Gute Gespräche liefen mit dem Unternehmen Apple über die Öffnung der kontaktlosen Schnittstelle NFC (Near Field Communication). „Da wird die EU-Ratspräsidentschaft von Nutzen sein“, erwartet der Ministeriumsvertreter.

(Quelle: Ärztezeitung)

Resumé

Die Rahmenbedingungen für den eHealth-Bereich werden insofern immer konkreter. Für die eingangs erwähnten Fragen ist ein Regelungswerk unerlässlich. Denn die aktuellen gesetzlichen Regelungen beantworten diese Fragen nicht. Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden und freuen uns, Sie als Leser auf unserem Blog begrüßen zu dürfen.

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