17. Juli 2026

Das GKVBeitragssatzstabilisierungsgesetz ist seit dem 10.07.2026 verabschiedet. Für die Kieferorthopädie bringt es Klarheit und eine deutlich differenziertere Sicht auf Qualifikation. Der ursprünglich sehr strenge Fachzahnarztvorbehalt wurde im Gesetzgebungsverfahren abgeschwächt. Kieferorthopädie bleibt im GKVSystem möglich wird allerdings an klarere fachliche Anforderungen gebunden.

Fachzahnarztvorbehalt: Von der Hürde zur Qualifikationslogik

Der Kern bleibt: KFO Leistungen sollen zulasten der GKV vorrangig von besonders qualifizierten Behandlerinnen und Behandlern erbracht werden. Neu ist, dass das Gesetz nicht allein die Fachzahnarztanerkennung verlangt. Es eröffnet zusätzliche Wege über gleichwertige Qualifikationen und über nachweisbare praktische Erfahrung. Wie diese Wege genau aussehen, soll im Bundesmantelvertrag festgelegt werden. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und GKV Spitzenverband bestimmen die Kriterien, die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bringt ihre fachliche Expertise ein. Für viele Kolleginnen und Kollegen ohne Fachzahnarztstatus bedeutet das: Der Zugang zur GKV KFO hängt nicht nur vom Titel ab, sondern von belegbarer Kompetenz.

Übergangsphase: Bestand sichern, Nachweise stärken

Das Gesetz sieht Übergangsregelungen vor. Laufende kieferorthopädische Behandlungen können in der Regel zulasten der GKV fortgeführt werden. Bestehende Qualifizierungswege etwa KFOMasterstudiengänge werden berücksichtigt, wenn sie rechtzeitig begonnen oder abgeschlossen sind. Praxen gewinnen damit Zeit, ihre Position zu klären. Wichtig ist jetzt eine gute Dokumentation: Beginn und Verlauf der Behandlungen, Fortbildungsnachweise, strukturierte Darstellung der eigenen KFOErfahrung. Wer hier gut aufgestellt ist, kann die neuen Regeln aktiv für sich nutzen.

Weitere Änderungen: Vergütung, Richtlinien, Radiologie

Parallel zur Qualifikationsfrage verändert das Gesetz die Struktur der KFOVergütung. Leistungen sollen künftig in übersichtliche Komplexe gebündelt und stärker wissenschaftlich begründet bewertet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) überprüft die KIGSystematik und legt evidenzbasierte Kriterien für FRS und OPG fest. Außerdem werden Festzuschüsse beim Zahnersatz und Punktwertsteigerungen im Gesamtvertrag neu justiert. Für Praxen bedeutet das: Die Rahmenbedingungen verändern sich, bleiben aber planbar.

Wir begleiten Sie durch die Umsetzung

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verändert die Spielregeln – es schafft sie nicht ab. Für kieferorthopädische Praxen eröffnet sich ein Handlungsfenster: Wer jetzt Qualifikation dokumentiert, Übergangsfristen nutzt und die eigene Praxisstrategie an den neuen Rahmen anpasst, gestaltet aktiv mit, statt nur zu reagieren.

Unser Team bei Lyck+Pätzold healthcare.recht berät Sie konkret und praxisnah – von der Einordnung Ihrer individuellen Qualifikationssituation über die rechtssichere Dokumentation bis zur strategischen Neuausrichtung Ihres Leistungsportfolios. Sprechen Sie uns an. Wir sind für Sie da.

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