30. November 2020

Wie hält man die Ansteckungsgefahr mit dem Corona Virus infizierte Patienten so gering wie möglich? Indem diese erst gar nicht in Ihrer Praxis erscheinen.

Der persönliche und unmittelbare Kontakt zwischen Arzt und Patienten ist und bleibt allerdings unverzichtbar. Dank der Videosprechstunde müssen Arzt und Patient künftig nicht mehr in jedem Fall gemeinsam in der Arztpraxis sein. Das kann Zeit und Geld sparen. Vor allem Patienten mit chronischen Erkrankungen werden von dieser ergänzenden Leistung profitieren, wenn sie sich mit der modernen Technik angefreundet haben. Denn die vielfältigen Möglichkeiten der Telemedizin werden perspektivisch eine immer größere Rolle in der modernen Patientenversorgung spielen.

Aber ist betriebswirtschaftlich gesehen der Einsatz der Videosprechstunde eine „Mogelpackung“, mit der ärztliche Leistungen zu Niedrigpreisen eingekauft werden?

Ihre Referenten:

Sonja Becker

Sonja Becker ist seit über 15 Jahren im Bereich des ärztlichen Abrechnungswesens tätig. Nach einer Ausbildung als Medizinische Fachangestellte und einem Studium der Betriebswirtschaft im Sozialwesen führten verschiedene berufliche Stationen im Gesundheitswesen sie 2015 zu BFS. Hier ist sie als Abteilungsleiterin Consulting sowie als Fachdozentin und Coach für ärztliches Abrechnungswesen tätig.

Jens Pätzold

Jens Pätzold ist Fachanwalt für Medizinrecht und Experte für strategische Praxisentwicklung. Er ist Managing Partner und Gründer der Kanzlei Lyck + Pätzold, healthcare. recht und Gesellschafter der Unternehmensberatung LPS Group GmbH. Jens Pätzold ist seit vielen Jahren Wegbereiter in der Healthcare-Welt und von Hause aus ein großer Fan technischer Neuerungen. Die Themen Digitalisierung und strategische Weiterentwicklung treiben ihn um.

Wann: 09.12.2020 um 19.00 Uhr

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