24. März 2020

Die Krise hat unseren Alltag fest im Griff. Und geht so schnell auch nicht wieder weg. Der Virologe Christian Drosten geht sogar davon aus, „dass wir gesellschaftlich ein Jahr im Ausnahmezustand verbringen müssen.“ Wir müssen uns also mit der Krise auseinandersetzen. Jetzt. Vor allem aber sollten wir uns auch mit der Zeit nach der Krise befassen. Denn eines ist auch klar. Krisen gehen vorbei.

Praxisinhaber und Unternehmer sind aktuell damit beschäftigt, sich unliebsamen Themen wie Kurzarbeit, Steuerstundungen oder z.B. der Beantragung von Fördermitteln zu widmen. In Zuge dessen werden eine Vielzahl von Beratern – Steuerberater, Rechtsanwälte, Bank- und Finanzberater, Versicherungsberater etc. – konsultiert. Der Praxisinhaber benötigt allerdings zunächst einmal einen Partner, der in dem ganzen Chaos für Ordnung sorgt und dem Praxisinhaber erläutert, mit welcher Frage er an welchen Berater herantreten soll. Es bedarf also einer strategischen Partnerschaft.

Das aktuelle Thema der Kurzarbeit verdeutlicht dies:

Die Anzeige der Kurzarbeit, die bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit zu beantragen ist (online Formular), wird häufig mit Hilfe des Steuerberaters ausgefüllt. Oder der Praxisinhaber füllt den Antrag sogar selbst aus, was natürlich zulässig und möglich ist. In der Regel kann der Praxisinhaber seine Zeit allerdings sinnvoller nutzen.

So zum Beispiel mit:

  • Gespräche mit Mitarbeitern zur gemeinsamen Krisenbewältigung führen,
  • Notfallpläne aufstellen,
  • Teams planen,
  • Arbeitspläne erstellen/überarbeiten,
  • die Kostenstruktur prüfen,
  • und vieles mehr.

Würde der Praxisinhaber den strategischen Partner nun nach seiner Meinung fragen, würde dieser ihm zunächst einmal erklären, dass er vor der Anzeige der Kurzarbeit unbedingt eine vertragliche Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer schließen solle (sofern nicht bereits eine Regelung existiert). Diese sollte konkret die Inhalte der Kurzarbeit festlegen, ggfs. zeitlich befristet sein etc. etc. Denn andernfalls könnte der Arbeitgeber zur vollständigen Lohnzahlung verpflichtet bleiben. Dies wäre natürlich fatal. Vor allem aber wäre es vermeidbar.

Der strategische Partner würde dem Praxisinhaber also erläutern, welche Punkte in welcher Reihenfolge abzuarbeiten sind, um ein optimales Ergebnis zu erzielen. Und er würde ihm erklären, dass er diese Frage am besten an den Steuerberater, jene Frage an den Bankberater und eine andere an den Rechtsanwalt richten soll.

Wie Sie diesen strategischen Partner finden, soll unser Geheimnis bleiben. Nein natürlich nicht. Denn wir verstehen uns als solche strategischen Partner im Gesundheitsmarkt. Wir haben uns das Ziel gesetzt, unsere Mandanten mit einem Mehrwert zu beraten und Recht nicht zum Selbstzweck verkommen zu lassen. Wir kommunizieren mit Ihnen ehrlich und offen und haben keine Scheu Ihnen offenzulegen, welche Person sich für die Beantwortung Ihre Frage am Ehesten eignet. Auch und vor allem dann, wenn das nicht immer wir selbst sind.

Lassen Sie uns gemeinsam die Krise erfolgreich bewältigen. Wir sind gerne Ihre strategischen Begleiter und beraten Sie zielgerichtet mit einem exzellenten Netzwerk; am einfachsten z.B. im Rahmen unserer Flatrate.

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