Vor einem Jahr hatten wir darüber berichtet, das die Heilmittelrichtlinie Zahnärzte auf den Weg gebracht worden war. Siehe unter: https://medizinrecht-blog.de/zahnarztrecht/heilmittel-richtlinie-zahnaerzte/
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat eine Broschüre zur Heilmittel-Richtlinie erstellt. Diese Richtlinie ist zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten und stellt seitdem abschließend die verbindliche Rechtsgrundlage für die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Praxis dar. Sie ist im PDF-Format zum Download und Selbstausdruck über die Homepage der KZBV abrufbar.
Broschüre: Die zahnärztliche Heilmittelverordnung – So verschreiben Sie richtig
Zahnärzte erhalten mit dem 40-seitigen Papier einen Gesamtüberblick über den Richtlinientext sowie detaillierte Erläuterungen über die Zuordnung der Heilmittel zu Indikationen, die konkrete Umsetzung der Heilmittelverordnung sowie Angaben zu den Grundsätzen der Heilmittelverordnung. Schließlich enthält die Broschüre den entsprechend für die Verordnung zu verwendenden Vordruck „Zahnärztliche Heilmittelverordnung“ mit praktischen Ausfüllhinweisen. Zu häufig gestellten Fragen wird auf der Internetseite zudem eine FAQ-Liste veröffentlicht.
Außerdem finden sich dort Vordruckerläuterungen als auch Beispiele für die Erstverordnung, Folgeverordnung, Verordnung außerhalb des Regelfalls.
Fazit zur Heilmittelrichtlinie Zahnärzte
Mit Beschluss der Heilmittelrichtlinie Zahnärzte wird den Vertragszahnärzten nun eine Hilfestellung für die Verordnung von Heilmitteln an die Hand gegeben und ist für alle Vertragszahnärzte verbindlich.