17. September 2018

Bei der Telematikinfrastruktur (TI) handelt es sich ohne Wenn und Aber um das größte Gesundheitsnetz Deutschlands. Der Grundstein wurde bereits am 01.01.2004 durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz gelegt und mündet nun in der verpflichtenden Anbindung an die TI bis zum 31.12.2018.

Ein effizienter, sicherer Austausch von medizinischen Daten ist im Zeitalter der Digitalisierung unerlässlich und kann – beispielsweise durch einen stets aktuellen elektronischen Medikationsplan (eMP) – im Notfall Leben retten. Die Kosten für die Anbindung der TI werden den Leistungserbringern nach der Konzeption des Gesetzes insgesamt erstattet.

Stichtag zur Anbindung an die TI: 31.12.2018

Richtig gehört bzw. gelesen – die TI ist für alle Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser oder andere Leistungserbringer (im GKV-Bereich) Pflicht. Hieran ändert sich auch nichts, wenn die KZBV „eine Fristverlängerung für den Aufbau der TI um mindestens ein Jahr für zwingend geboten“ hält (Dr. Karl-Georg Pochhammer, ZWP Extra, 1/18, August 2018). Denn: Der Stichtag ist gesetzlich normiert und könnte nur durch die Politik (erneut) verschoben werden. (Unter einer Petition mit der Nummer 83509 werden aktuell bis zum 10. Oktober 2018 Unterschriften für eine Fristverlängerung gesammelt; näheres hierzu auf: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_08/_22/Petition_83509.nc.html)

Folge der Nichtanbindung: Honorarkürzungen

Sofern der Anschluss an die TI nicht erfolgt, drohen Honorarkürzungen von 1% – auch dies ist gesetzlich festgelegt.

Ende Juni nur etwa 6.000 Zahnarztpraxen an die TI angebunden

Wie ist es in Anbetracht obiger Fakten dann zu erklären, dass Ende Juni nur etwa 6.000 Zahnarztpraxen an die TI angebunden waren?

Zum einen wurde die TI sicherlich durch den Medienrummel der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) überlagert; zumindest sahen sich die Zahnärzte und Ärzte nun zwei Digitalisierungsthemen ausgesetzt, die es zu bewältigen galt respektive gilt.

Zum anderen liegt es daran, dass über längere Zeit schlichtweg nur ein einziger Hersteller existierte, der die für den Zugang zur TI zwingend erforderlichen Konnektoren (vergleichbar mit einem „Hochsicherheitsrouter“) in breiter Masse vertrieben hat. Aktuell sind immerhin drei zugelassene Konnektoren von zwei verschiedenen Herstellern verfügbar (eine Liste über sämtliche verfügbaren und zugelassenen Komponenten der TI finden Sie hier: https://fachportal.gematik.de/zulassungen).


Schließlich ist ein gewisser Vorbehalt gegen die Digitalisierung innerhalb der (Zahn-)Ärzteschaft nicht von der Hand zu weisen. Hier wäre eine den Mehrwert der TI hervorgehobene deutlich(ere) Überzeugungsarbeit der Standesvertreter sicherlich hilfreich, denn die obigen Fakten stehen. Zudem wäre eine gemeinschaftliche Übernahme der Verantwortung aller Beteiligten für die (durchaus schleppende) Umsetzung des technologischen Fortschritts wünschenswert.

Fazit

Der eindringliche Rat kann nur lauten, umgehend für die Anbindung an die TI zu sorgen. Vernünftige Gründe für ein Nichttätigwerden lassen sich vor dem Hintergrund einer effizienteren medizinischen Versorgung kaum finden; zudem wird der Anschluss an die TI von den Krankenkassen durch Pauschalen für die Erstausstattung und den Betrieb subventioniert. Noch Fragen? Zögern Sie nicht uns rund um das Thema der digitalen Gesundheit zu kontaktieren!

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