10. Juni 2015

Wie nicht anders erwartet, hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung die Pläne des Gesundheitsministers Hermann Gröhe zur Krankenhausstrukturreform verabschiedet.

Das entsprechende Gesetz soll zum 01.01.2016 in Kraft treten. Hiernach soll sich die Vergütung der Krankenhäuser an ihrer Qualität orientieren und nicht mehr nur an den Fallzahlen. Künftig sollen also die rund 2000 Krankenhäuser in Deutschland mit Abschlägen rechnen, sofern ihnen fortgesetzte Qualitätsmängel nachgewiesen werden können. Besonders gute Qualität hingegen kann ebenfalls entsprechend höher vergütet werden. Im Einzelfall können Qualitätsmängel zur Schließung oder zur Umwidmung einzelner Häuser führen. Um die Reform zu finanzieren, soll ein Strukturfonds mit einem Volumen von bis zu einer Milliarde Euro geschaffen werden, 500 Millionen Euro hiervon sollen aus dem Gesundheitsfonds erbracht werden. Die Länder sollen mit weiteren 500 Millionen Euro gegenfinanzieren.

Als Ziele der Reform gelten deren Nutzen für die Patienten in puncto Information, Qualität und Patientensicherheit. Weiterhin sollen durch die Reform ein Wegfall von Fehlanreizen zur Mengensteigerung erreicht werden. Die Neuerungen stehen insbesondere unter den Schlagworten: „Qualität statt Quantität“ und „Wirtschaftlichkeit“. Künftig sollen insbesondere nur noch solche planbaren Eingriffe erfolgen, die auch wirklich notwendig sind.

Hintergrund der Reform war, dass Deutschland zwar ein vorbildliches Krankenhaussystem mit guter Qualität aufweist, dieses aber für die Patienten wenig Transparenz bietet. Weiterhin wurde seit Jahren bemängelt, dass für die Planung kaum Zugang zu Qualitätsdaten bestand. Dem bisherigen System wird vorgeworfen durch Fehlanreize einen Zwang zur Mengenausweitung zu fördern und damit auch Grauzonen der Indikationsstellung.

All diese Schwachpunkte hofft man durch die Reform künftig auszumerzen.
Haben Sie noch Fragen zur Krankenhausreform und deren Auswirkungen auf Ihr Haus? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

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