3. Januar 2015

Anfang Dezember letzten Jahres haben Bund und Länder wie angekündigt Eckpunkte für eine Krankenhausreform vorgelegt. 2015 soll ein Gesetz erarbeitet werden, das zum 1. Januar 2016 in Kraft treten könnte. Ziel der Reform ist es die Qualität der Versorgung in Deutschland erheblich zu verbessern. Diese war im letzten Jahr in der Öffentlichkeit häufig in wenig vertrauenserweckender Weise dargestellt worden. Sprach man öffentlich in der jüngsten Vergangenheit von Krankenhäusern, so war dies häufig mit Kritik verbunden: zu viele Kliniken, zu viele unnötigen Operationen, zu vielen Hygieneprobleme, zu viele Behandlungsfehler, aber vor allem zu wenig Geld. Die Hälfte der etwa 2000 Häuser schreibt rote Zahlen. Die Ausgaben stiegen von 2008 bis 2012 um 20 Prozent auf gut 60 Milliarden Euro.

Mit der Krankenhausreform jedoch soll alles besser werden. Qualität heißt der Schlüssel, so meinen die selbsternannten Experten der Bund-Länder AG zur Krankenhausreform 2015 in Ihrem Eckpunktepapier vom 05.12.2014. Gesundheitsminister Gröhe (CDU) stellt heraus, dass der Bund die Länder mit einer Strukturreform unterstützen wird, notwendige Umstrukturierungen zur Verbesserung der Versorgung voranzubringen. Was konkret diese beinhalten wird scheint allerdings keinem bisher klar zu sein. Deutlicher äußerte er sich zur Auflage eins Pflegestellenförderprogramms durch den Bund. Rund 6.000 Stellen sollen damit geschaffen werden, um die aus dem Pflegepersonalmangel rührenden Qualitätsdefizite in den Krankenhäusern anzugehen. Allein für diese beiden Vorhaben sollen bis 2018 rund 1,7 Milliarden Euro fließen. Die Stärkung der Hochschulambulanzen, Sicherstellungszuschläge, Zuschläge für Zentren und die Annäherung der Landesbasisfallwerte zum Beispiel sollen sich auf weitere gut zwei Milliarden Euro belaufen.

Die Klinikreform solls richten…

Die Qualitätssicherung soll dann anhand der folgenden Eckpunkte erfolgen: Qualität soll als weiteres Kriterium bei der Krankenhausplanung der Länder gesetzlich eingeführt werden. Dazu soll der Gemeinsame Bundesausschuss Qualitätsindikatoren entwickeln und diese den Ländern für Planungszwecke zur Verfügung stellen. Qualitätsberichte sollen verständlicher und transparenter werden, damit sich Patienten besser über die Qualität von Krankenhäusern informieren können. Für Leistungen mit außerordentlich guter Qualität soll es zukünftig möglich sein, Zuschläge zu vereinbaren. Das bedeutet jedoch im Gegenzug dann auch, dass Krankenhäuser mit unterdurchschnittlicher Qualität, Abschläge bei der Vergütung hinnehmen müssen, wenn es ihnen nicht gelingt, die Mängel innerhalb eines Jahres abzustellen. Für die besonderen Leistungen von Zentren sollen zukünftig auch Zuschläge für besondere Vorhaltungen für seltene Erkrankungen oder für die Notwendigkeit der Konzentration der Versorgung wegen außergewöhnlicher technischer und personeller Voraussetzungen vereinbart werden.

Die ersten Reaktionen auf das Eckpunktepapier fielen gemischt aus. Der GKV-Spitzenverband kommentierte diese Pläne als „gutes Signal“. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hält dagegen Qualitätsabschläge für keine gute Lösung. „Es werden erfolgsabhängige Elemente in die medizinische Leistungsvergütung eingeführt, die die Patientenbehandlungen höchst bedenklich mit ökonomischem Kalkül verknüpfen und Patientenselektion fördern“, so der DKG Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, sieht die Eckpunkte eher kritisch. Zum Einen hält er diese für wenig konkret, zum Anderen sieht er die Gefahr, dass der Handlungsdruck wie so oft beim Klinikpersonal abgeladen wird. So erläuterte er in seiner Stellungnahme, dass: „Die viel beschworene Qualitätsoffensive ohne qualifiziertes, motiviertes und nicht hoffnungslos überlastetes Personal“ von vornherein zum Scheitern verurteilt ist. Wenn man es wirklich ernst meine mit der stärkeren Implementierung qualitätsorientierter Vergütung oder der Festlegung von Indikatoren zu Prozess-, und Ergebnisqualität, dann müsse vor allem im Bereich des ärztlichen und des pflegerischen Personals stärker als geplant investiert werden. „Dabei darf zum Beispiel neben einer sachgerechten Abbildung des Pflegebedarfs im DRG-System an selber Stelle die adäquate Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung nicht vergessen werden“, so Reinhardt.

Im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) sollen künftig die Indikatoren zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität entwickelt werden, die Rechtssicherheit schaffen sollen. Gleichzeitig sollen alle Qualitätsrichtlinien des GBA künftig verbindlich umzusetzen sein. Das erstaunlichste hieran ist, dass die Medizinischen Dienste der Krankenkassen hierüber in Zukunft die Kontrollhoheit haben sollen. Im Endeffekt bedeutet dies, dass Qualität nunmehr von den Krankenkassen definiert wird. Das dies bisher nicht in Frage gestellt bzw. vor allem nicht durch die seitens der im Krankenhaus tätigen Ärzteschaft moniert wurde erscheint erstaunlich. Ist doch zu erwarten, dass die im Medizinischen Dienst der Krankenkassen tätigen Ärzte vorwiegend die Interessen der Krankenkassen vertreten werden, die sich naturgemäß nicht mit denen der im Krankenhaus tätigen Ärzteschaft decken, sondern oftmals konträr sind. Qualität wird nach dem jetzigen Stand der Krankenhausstrukturreform in Zukunft also nicht mehr durch Ärzte und deren Fachgesellschaften festgelegt, sondern durch die Krankenkassen und deren am Schreibtisch tätigen Mitarbeiter definiert. Es bleibt abzuwarten, ob dies wirklich zur Verbesserung der Krankenhausversorgung beitragen kann und das Patientenwohl nicht den wirtschaftlichen Interessen der Krankenkassen weichen wird.

Auch die Versäumnisse der Länder bei der Finanzierung von Investitionen in die Krankenhäuser werden mit der Reform nicht angegangen. Dies stellte Stefan Grüttner Hessischer Sozialminister und Landessozialminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland (CDU) klar: „Es sei ausdrücklich gesagt worden, dass Leistungen aus dem Strukturfonds nicht an eine Mindestinvestionsquote geknüpft werden sollen. Klar sei aber auch, dass Mittel aus dem Strukturfonds reguläre Investitionen nicht ersetzen dürften.“

Alles in allem erscheinen die Eckpunkte zur Krankenhausreform nicht mehr als eine wortgewaltige Hülle, deren Umsetzung noch viel Konkretisierung bedarf. Umso erstaunlicher also, dass insbesondere die Ärzteschaft nicht mit mehr Protestbereitschaft und Konkretisierungsvorschlägen aufzuwarten hat.

 

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