7. November 2015

Die Bundesregierung hat in dieser Woche dem Bundestag ihren Gesetzesentwurf zum Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (sog. Antikorruptionsgesetz vorgelegt (BT-Drs. 18/6446). Diese Entwurf sieht vor, dass insbesondere niedergelassene Vertragsärzte sich strafbar machen sollen, wenn sie Bestechungsgelder annehmen, etwa um bestimmte Arzneimittel zu verschreiben.

Korruption in diesem Bereich „verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen“, heißt es zur Begründung. Der Gesetzentwurf werde am 06.11.2015 in erster Lesung im Bundestag beraten.

Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

Handlungsbedarf besteht laut Bundesregierung, da niedergelassene Vertragsärzte nach aktueller Rechtslage nicht für korruptives Verhalten belangt werden können.

Mit der Neuregelung sollten neben den niedergelassenen Vertragsärzten auch alle Angehörige von Heilberufen erfasst werden, für deren Ausübung oder Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erforderlich sei. Der Geltungsbereich umfasse auch Sachverhalte außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen.

Vorgesehen ist, dass die Annahme bzw. das Versprechen von Vorteilen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden könne. In schweren Fällen sei eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bis zu maximal fünf Jahren vorgesehen.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 562 v. 02.11.2015

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