Kaum etwas hat uns in den letzten beiden Jahrzehnten so verändert, wie das Internet und die damit verbundene Digitalisierung der Gesellschaft. Mit in Kraft treten des neuen E-Health-Gesetzes (Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze) am 01.01.2016 ist ein weiterer Schritt in Richtung digitale Vernetzung unseres Gesundheitswesens getan. Die Neuerungen, die das Gesetz mit sich bringt, sind für Zahnärzte und Ärzte gleichermaßen von Bedeutung. Das Gesetz sieht die erweiterte Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte sowie die Anbindung an die Telematikinfrastruktur vor.
Dazu enthält das E-Health-Gesetz „einen Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards und die Einführung nutzbringender Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte“ .
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte mit Lichtbild war bereits ein erster Schritt in Richtung der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Seit dem 01.01.2015 gilt sie beim Arzt- und Zahnarztbesuch als Versicherungsnachweis und nicht mehr die Krankenversichertenkarte. Mit dem E-Health-Gesetz ist nun ein weiterer Schritt in diese Richtung vollzogen. Weiterlesen…