Das geplante neue Antikorruptionsgesetz kommt mit großen Schritten näher. Nach wie vor ist ein Inkrafttreten des Antikorruptionsgesetzes für März 2016 geplant. Mit seinem Inkrafttreten entfaltet das Gesetz sofort Wirkung. Pharmaunternehmen, Ärzte, Zahnärzte und Medizinproduktehersteller sollten also vorbereitet sein.
Mit dem Gesetz will der Gesetzgeber Einflussnahme, Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen unter Strafe stellen.
Unsere Erfahrung zeigt uns, dass an vielen Stellen im Markt Handlungsweisen als „normal“ angesehen werden, die nach Einführung des neuen Gesetzes plötzlich strafrechtlich relevant sein werden. Beispielsweise findet man Einkaufsmodelle, die als Genossenschaft organisiert sind und die sogar mit einer „geprüften Rechtssicherheit“ werben. Unseres Erachtens kann es eine solche Rechtssicherheit dazu aktuell gar nicht geben. Nicht bevor die ersten Erfahrungen bestehen, wie insbesondere die Rechtsprechung mit dem neuen Gesetz umgehen wird. Solch eine Sicherheit kann also sehr trügerisch sein. Und vor allem kann sie den einen oder anderen teuer zu stehen kommen, da das neue Gesetz bei Verstößen Haftstrafe bis zu 3 Jahren vorsieht. Nach wie vor werden Zugaben im Markt beworben, die bereits heute nicht mit dem Heilmittelwerbegesetz konform gehen, zukünftig aber sogar Haftstrafen nach sich ziehen können.
Wir haben uns diesem Thema bereits sehr früh verschrieben, um unseren Mandanten auf diese neue Gesetzeslage vorzubereiten. An welchen Einkaufsmodellen darf der Arzt noch teilnehmen und welche Kundenbindungsmodelle sind für Hersteller nach Einführung des Gesetzes noch umsetzbar?
Durch die enge Zusammenarbeit mit einem Strafrechtsexperten, entwickeln wir Konzepte, um die Risiken für Ärzte und Zahnärzte, die Unternehmen auf Hersteller- und Handelsseite und für die handelnden Personen möglichst gering zu halten.
Wenn Sie Ihre Vermarktungsoptionen auch in Zukunft rechtssicher ausschöpfen wollen, dann nutzen Sie unsere Erfahrung im Markt. Verlassen Sie sich nicht auf vermeintlich sichere Modelle. Spätestens wenn das neue Antikorruptionsgesetz in Kraft getreten ist, ist es unbedingt erforderlich, sich auf einer sehr soliden Basis zu bewegen, um den Ermittlungsbehörden keine unnötige Angriffsfläche zu bieten.
Rufen Sie uns dazu gerne an. Gerne helfen wir Ihnen sich umfänglich auf das Antikorruptionsgesetz vorzubereiten.