Unsere Kanzlei berät seit 2002 ausschließlich im Gesundheitswesen. Unsere Mandanten schätzen unsere Branchenerfahrung und die daraus resultierende Branchenkenntnis.
Einen Schwerpunkt unserer Beratung nimmt dabei das Thema Personal und Arbeitsrecht ein. Denn das Arbeitsrecht stellt unsere Mandanten Ärzte, Zahnärzte sowie Kliniken und Klinikleiter sowie deren Arbeitnehmer gleichsam vor tägliche Herausforderungen.
Dabei nutzen wir das Arbeitsrecht auch proaktiv als Mittel der Mitarbeiterführung. So haben wir beispielsweise ein auf die Bedürfnis niedergelassener Zahnärzte zugeschnittenes Vergütungsmodell entwickelt, dass es Zahnärzten ermöglicht, ihr Personal erfolgsbezogen zu vergüten. Gleichzeitig bieten wir regelmäßig Fortbildungen zu den Themen Mitarbeiterfindung und Mitarbeiterbindung an, da wir wissen, wie wichtig diese Themen sind in Zeiten, in denen qualifiziertes Personal schwer zu finden ist.
Um der besonderen Bedeutung, die unsere Kanzlei diesem Bereich zuteil werden lässt, Ausdruck zu verleihen, haben wir zum 01.07.2015 ein eigenes Dezernat „Arbeitsrecht im Gesundheitswesen“ eingerichtet.
Themenstellungen wie
– die Abgrenzung von nullbeteiligten Gesellschaftern und Arbeitnehmern,
– der Mindetslohn in der Arztpraxis,
– die Möglichkeit von Umsatzbeteiligung in der Arztpraxis,
– Mutterschutz und Beschäftigungsverbote
– die Sozialversicherungspflicht von Pflegekräften oder
– die Gestaltung von Chefarztverträgen
– Betriebsübergang (§ 613 a BGB)
– Teilzeit- und befristete Arbeitsverhältnisse (Zweckbefristung bei Schwangerschaft)
– Elternzeit
– Abfindungsvereinbarungen
– Wettbewerbsvereinbarungen
sind nur wenige Beispiele, die es offensichtlich machen, dass es in diesem Bereich gut ist,wenn man nicht nur das Arbeitsrecht sondern auch das Gesundheitswesen insgesamt gut kennt.
Das Dezernat Arbeitsrecht im Gesundheitswesen bietet unseren Mandanten, z.B. den
– Praxisinhabern,
– Gesundheitsdienstleistern,
– Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten
eine spezialisierte und branchenbezogene Rechtsberatung auch im Bereich des Arbeitsrechts. Ein Beratungsschwerpunkt liegt zudem in der arbeitsrechtlichen Vertretung des Krankenhausarztes gegenüber dem Krankenhaus.
Wenn Sie also Fragen haben vor und nach einem Ausspruch der Kündigung, bei Streitigkeiten über Zeugnisse, Versetzungen, Ermahnungen sowie Abmahnungen, Gestaltung und Verhandlung von Chefarztverträgen und allen weiteren arbeitsrechtlichen Fragen und Sie einen Berater/ eine Beraterin wünschen, der/ die neben dem Arbeitsrecht auch Ihre Branche kennt, dann rufen Sie uns gerne an.