1. September 2017
Ermächtigte Krankenhausärzte müssen sich genau an den Umfang ihrer Ermächtigung halten. Sonst drohen erhebliche Honorarrückforderungen seitens der Kassenärztlichen Vereinigung. Diese bittere Erfahrung musste der Chefarzt für Anästhesie und Intensivmedizin eines baden-württembergischen Krankenhauses machen. Nach einer Plausibilitätsprüfung wurde er zur Rückzahlung von 55.184,57 Euro verpflichtet. Der Chefarzt war zur gebietsbezogenen Schmerztherapie ermächtigt. Allerdings bestand die Einschränkung, dass vorherige Überweisungen durch schmerztherapeutisch tätige Anästhesisten oder Vertragsärzte, die an der Schmerztherapievereinbarung teilnehmen, erfolgen mussten.
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Lic. iur. can. Urs Fabian Frigger
Herr Rechtsanwalt Lic. iur. can. Urs Fabian Frigger ist Fachanwalt für Medizinrecht.
Seine Schwerpunkte liegen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und der rechtssicheren Kooperationen im Gesundheitswesen. In diesem Zusammenhang vertritt er Leistungserbringer im ambulanten und stationären Sektor sowie Medizinproduktunternehmen in Fragen des Wettbewerbsrechts, des Antikorruptionsrechts sowie des Berufs- und Vertragsarztrechts. Weiterhin beschäftigt er sich mit Fragen des Datenschutzes in medizinischen Einrichtigungen.
Umfangreiche Erfahrungen besitzt er zudem in Spezialgebieten des Medizinrechts (vertragsärztliche Gesamtvergütung, Dialyse, Strahlenschutz in der Medizin).
Langjähriges politisches Engagement führte zu einem besonderen Interesse an gesundheitspolitischen Fragen. An der Frankfurt University of Applied Sciences hat er einen Lehrauftrag für Medizinrecht inne. Zudem betreut er für einen renommierten Kommentar zum SGB V die Rechtsfragen der Zahntechnik. Neben seinem juristischen Studium hat er auch das Studium des Kirchenrechts mit dem Lizentiat (Lic. iur. can.) abgeschlossen, was zu einer besonderen Kompetenz zur Beurteilung kirchlicher Einflüsse insbesondere im Krankenhausrecht führt. Mehr zu Lic. iur. can. Urs Fabian Frigger
Seine Schwerpunkte liegen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und der rechtssicheren Kooperationen im Gesundheitswesen. In diesem Zusammenhang vertritt er Leistungserbringer im ambulanten und stationären Sektor sowie Medizinproduktunternehmen in Fragen des Wettbewerbsrechts, des Antikorruptionsrechts sowie des Berufs- und Vertragsarztrechts. Weiterhin beschäftigt er sich mit Fragen des Datenschutzes in medizinischen Einrichtigungen.
Umfangreiche Erfahrungen besitzt er zudem in Spezialgebieten des Medizinrechts (vertragsärztliche Gesamtvergütung, Dialyse, Strahlenschutz in der Medizin).
Langjähriges politisches Engagement führte zu einem besonderen Interesse an gesundheitspolitischen Fragen. An der Frankfurt University of Applied Sciences hat er einen Lehrauftrag für Medizinrecht inne. Zudem betreut er für einen renommierten Kommentar zum SGB V die Rechtsfragen der Zahntechnik. Neben seinem juristischen Studium hat er auch das Studium des Kirchenrechts mit dem Lizentiat (Lic. iur. can.) abgeschlossen, was zu einer besonderen Kompetenz zur Beurteilung kirchlicher Einflüsse insbesondere im Krankenhausrecht führt. Mehr zu Lic. iur. can. Urs Fabian Frigger
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