Erst vor kurzem hat BÄK Präsident Montgomery noch das baldige Ende der Verhandlungen über die Neuordnung der GOÄ verkündet. Jetzt bekommt er Störfeuer aus den eigenen Reihen. Die Internisten vertreten durch ihren Bundesverband befürchten, dass die Neuordnung der GOÄ dazu führt, dass die GOÄ zum „Edel-EBM“ werde.
Dies statuierte BDI-Präsident Dr. Wolfgang Wesiack anlässlich des 7. Deutschen Internistentages am 11. und 12. September in Berlin. Insbesondere forderte er, dass die GOÄ nicht zum verbindlichen Leistungskatalog werden darf, da ansonsten die Grenzen zwischen GKV und PKV verwischt werden würden. Insbesondere sieht der BDI die Gefahr, dass die Rolle der GOÄ als Leistungskatalysator in der Zukunft verloren gehen würde. Dies sei weder im Interesse der Ärzte noch im Interesse des deutschen Gesundheitswesens. In der Vergangenheit habe die GOÄ oft als Schrittmacher für Innovationen fungiert, die später in den Leistungskatalog der GKV übernommen wurden. Diese Funktion sieht der BDI in Gefahr.
GOÄ-Reform. Cui bono?
Vor diesem Hintergrund hat der BDI eine Reihe von Eckpunkten formuliert, an denen sich eine erfolgreiche GOÄ-Reform messen lassen muss. Dazu gehört, dass es weiterhin möglich sein muss, Analogziffern für neue Leistungen unbürokratisch einzuführen. Auch die Faktorierung nach Schweregrad sollte erhalten bleiben. „Außerdem darf das Vertragsverhältnis zwischen Arzt und Patient nicht angetastet werden. Eine Öffnungsklausel zugunsten der Krankenversicherungen wird seitens des BDI abgelehnt.
Kritisch sieht der Berufsverband auch das im Koalitionsvertrag festgelegte Zweitmeinungsverfahren, das jedem Versicherten zustehen soll.
Insgesamt beurteilt der BDI den status quo besser, als die vorgeschlagenen und zwischen BÄK und PKV Verband diskutierten Änderungen.