25. November 2013
Die EU-Staaten haben gemeinsame Leitlinien darüber angenommen, wie bestimmte Patientendaten grenzüberschreitend ausgetauscht werden können, sofern Patienten dem zugestimmt haben.
Besonders bei Notfallbehandlungen im Ausland dient der Austausch administrativer Daten und Angaben zu Allergien, Impfungen oder kürzlich durchgeführten Operationen der Sicherheit von Patienten. Eine EU-weit qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung ist Hauptziel der EU-Richtlinie zu grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, die im Oktober dieses Jahres in Kraft getreten ist.
(Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland – PM vom 19.11.2013.)