10. Juni 2020

Schalke 04 hat in den letzten Tagen gegenüber seinen Fans per Schreiben kommuniziert, dass für bestehende Dauer- und Eintrittskarten nicht ohne weiteres Geld zurückverlangt werden kann. Erforderlich ist nunmehr, dass Fans einen „ Härtefall-Antrag “ stellen müssen, damit es zu einer sofortigen Auszahlung kommt. Für alle anderen vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarten wird ein Gutschein zur Verfügung gestellt. Entgegen von anderen Bundesligaklubs, werden die Beträge nicht direkt erstattet und vorallem nicht vor dem 1.1.2022.

Dafür hat der Verein in den sozialen Medien kein Verständnis erfahren und den Ärger vieler Fans auf sich gezogen. Wir fragen: Wo liegt hier das Problem oder gibt es rechtlich überhaupt ein Problem?

Gutschein-Regelungen für Veranstalter auf Grund von Corona

Der Gesetzgeber hat in Folge von Corona „Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsrecht“ im Mai 2020 erlassen. Normiert ist darin, dass Veranstalter von u.a. Sportveranstaltungen, welche aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder können, berechtigt sind, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben. Umfasst die Eintrittskarte sogar die Teilnahme an mehrere Veranstaltungen, beispielsweise bei Dauerkarten, und kann nur ein Teil dieser Veranstaltung stattfinden, ist der Veranstalter berechtigt, dem Inhaber einen Gutschein in Höhe des Wertes des nicht genutzten Teils zu übergeben.

Der Gesetzgeber möchte mit dem Gesetz die gesamte Veranstaltungsbranche schützen, für welche aktuell noch nicht abzusehen ist, wann mit (Groß-)Veranstaltungen wieder gerechnet werden kann. Die sofortige Rückerstattung von einer großen Zahl an Tickets von einem Zeitraum März 2020 bis mindestens Juli 2020 ist für viele Veranstalter auf Grund von Liquiditätsengpässen schlicht nicht möglich und würde für die Veranstalter die Insolvenz bedeuten. Damit wären den Verbrauchern auch nicht geholfen, da dann auch keine Gutscheine mehr eingelöst werden könnten.

Härtefall-Antrag nur für unzumutbare Umstände

Zunächst gilt: die oben genannten Regelungen findet auf alle Sportveranstaltungen Anwendung, so auch auf Erstliga-Vereine wie die Königsblauen.

Der Gesetzgeber mildert die Gutschein Regelungen allerdings für Härtefälle ab: so kann der Ticketinhaber von dem Veranstalter die Auszahlung des Wertes des Gutscheins u.a. dann verlangen, wenn der Verweis auf einen Gutschein für ihn angesichts seiner persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist. Genau auf diese Norm verweist auch der Club seine Fans, so dass das Vorgehen von Schalke rechtlich zulässig ist.

Der Ärger der Fans resultierte vielmehr darin, wie der Verein gegenüber seinen Anhängern kommunizierte, da die Rede davon war, es müssten Auskünfte über die persönlichen Lebensumstände samt entsprechender Belege eingereicht werden, sofern möglich. Dafür hat sich der Verein nunmehr entschuldigt, die Wut der Fans ist geblieben, da die Kundenfreundlichkeit mit solch einem unempathischen Schreiben auf der Strecke geblieben ist.

Fazit: Wer im Sport spart wird aktuell nicht belohnt, sofern er überhaupt Rücklagen bilden darf.

Das Agieren von Schalke 04 ist rechtlich korrekt. Dennoch bleibt ein Geschmäckle, weshalb sich auch Erstligavereine und mithin Großveranstalter auf das Gesetz berufen können. Unser Erachten müsste die Frage eher lauten: weshalb muss sich überhaupt ein Verein aus der zuschauerstärksten Fußball-Liga der Welt mit durchschnittlich 43.000 verkauften Eintrittskarten pro Spiel auf solche Gesetze berufen? Sollte es nicht gerade dadurch möglich sein, ausreichend Rücklagen zu bilden?

Nein, denn die Lizenz- und Profiligen sind darauf ausgerichtet, Gewinne unmittelbar zu realisieren und in (teure) Spielertransfers zu stecken, um in der kommenden Saison mit einem noch spielstärkeren Team höhere Umsatzgewinne zu generieren- die erneut reinvestiert werden. Auf Grund der derzeitigen finanziellen Lage vieler Vereine bleibt abzuwarten, ob diese Spirale in den kommenden Saisons weiter anhält, oder ob es eine rechtliche Möglichkeit geben wird, dass auch für Vereine die Rücklagenbildung besser wird.

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