13. Juli 2021

Der demographische Wandel zeigt sich auch im Gesundheitssystem. Die (Zahn-)Ärzteschaft wird immer älter. In Rheinland-Pfalz geht der Versorgungsengpass sogar so weit, dass bis Ende 2023 57 % der praktizierenden Zahnärzte das Rentenalter erreichen werden. Die Nachfolgegeneration potenzieller Praxisübernehmer ist zahlenmäßig unterlegen. Damit ist klar: Eine erfolgreiche Praxisabgabe an den Wunschnachfolger muss aktiv gestaltet werden. Zurücklehnen war gestern.

Wie erfolgreich Sie in Ihrem Berufsleben als niedergelassener Arzt oder Zahnarzt auch sind: Niemand kann den Wert Ihrer Praxis am Ende vorhersagen oder weiß, ob sich ein verantwortungsvoller Wunschnachfolger findet. Überdies wirken sich die Veränderungen im Gesundheitswesen auch auf die Praxisabgabe aus und erfordern eine frühzeitige Vorbereitung. Nach unserer Erfahrung sollte Sie daher für die Nachfolgesuche und die Übergabe ca. 5 Jahre eingeplanen. Insbesondere dann, wenn die Praxisimmobilie im Praxiseigentum ist. Wer frühzeitig und strategisch die Übergabe plant, wird am Ende das erhalten, was er sich selbst vorgestellt hat.

Käuferkreis ermitteln

Zunächst sollte der potenzielle Käuferkreis ermittelt werden. Eignet sich meine Praxis für einen Investor? Verkaufe ich einen Gesellschaftsanteil oder eine gesamte Praxis? Wie viele Nachfolger suche ich oder können die Praxis realistisch fortführen?

Zur Planung gehört es eben auch, dass Sie Ihre persönlichen Vorstellungen und Anforderungen konkretisieren. Am Besten gelingt das unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen, juristischen + steuerlichen Aspekten. So sind bereits zu Beginn die Inventarliste zu erstellen und die Prüfung von eventuell noch neuen Investitionen, um die Praxis werthaltig übergeben zu können.

Patientendaten erfassen

Wie viele Patienten habe ich? Wie ist der Altersdurchschnitt meiner Patientin? Wie hoch ist der Durchschnittsumsatz pro Patient? Ist dieser Umsatz auch in Zukunft realistisch?

All diese Fragen werden von einem Käufer, der sich beraten lässt, gestellt werden. Deshalb sollte der Praxisabgeber hierauf die passende Antwort parat habe und die Daten idealerweise bereits zusammengestellt haben. Je besser die Unterlagen für den Wunschübernehmer vorbereitet sind, um so einfacher wird es werden den geeigneten Kandidaten zu finden.

Arbeitsverträge überprüfen

Geht eine Praxis durch Verkauf/ Übergabe auf einen neuen Inhaber über, liegt ein sog. Betriebsübergang nach § 613a BGB vor, sodass die Arbeitsverträge automatisch 1:1 auf den Praxiskäufer übergehen. Gesetzlich tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Eine Kündigung des Praxispersonals durch den alten oder neuen Praxisinhaber wegen der Praxisübernahme ist unwirksam.

Für den Praxisübernehmer ist es daher von besonderer Bedeutung, die arbeitsrechtliche Situation seiner Wunschpraxis einer Risikoprüfung zu unterziehen. Optimal geeignet ist dann ein Fachanwalt für Medizinrecht, der um die besonderen Gegebenheiten einer Praxis weiß.

Für Praxisabgeber bedeutet das im Umkehrschluss: Sorgfältig ausgearbeitete Arbeitsverträge steigern den Wert der Praxis, optimierungsbedürftige Verträge senken ihn. Da auch die Überarbeitung der Arbeitsverträge Zeit in Anspruch nimmt, ist es denklogisch, dass dies frühzeitig erfolgen muss. Wenn bereits Übernahmegespräche mit potenziellen Nachfolgern stattfinden, ist es für eine Überarbeitung der Arbeitsverträge regelmäßig zu spät.

Im worst case scheitert sogar die gesamte Praxisabgabe an der arbeitsrechtlichen Situation. In Praxiskaufverträgen wird der Praxisabgeber – gerade dann, wenn der Kaufvertrag einige Zeit vor der realen Übergabe geschlossen wird – nicht selten verpflichtet, die bestehenden Arbeitsverträge zu überarbeiten. Da dies Zeit und Geld kostet, ist jeder Praxisabgeber gut beraten, seine Arbeitsverträge zu überprüfen und, falls notwendig, rechts- und zukunftssicher zu gestalten.

Investitionen im Blick halten

Für die vorausschauende Planung ist notwendig, dass Ihre Praxis für den Wunschnachfolger ordentlich aufgestellt ist. Investitionen und Praxisabgabe passen auf den ersten Blick nicht zusammen. Dennoch kann es im Einzelfall sinnvoll sein, rechtzeitig vor der Praxisabgabe Investitionen vorzunehmen, um die Praxis für den Verkaufsprozess attraktiver zu gestalten. Denn der Käufer bestimmt in der heutigen Zeit den Markt und wird eine Praxis, in der umfangreiche Investitionen erforderlich sind, im Zweifel nicht übernehmen. Die zunehmende Digitalisierung im Gesundheitswesen ist verantwortlich dafür, dass fast je Praxis Investitionen tätigen könnte. Hier ist auch wieder wichtig ausreichend Zeit zu haben, um sich ganzheitlich zu diesem Thema beraten zu lassen.

Mietvertrag prüfen

Dem Mietvertrag wird häufig zu wenig Beachtung geschenkt, was oftmals lange Zeit gut geht – bis zur Praxisabgabe. Jetzt stellen sich nämlich plötzlich Fragen wie

  • Kann ich den Mietvertrag auf den Käufer übergeben? Findet sich hierzu eine Klausel im Vertrag?
  • Besteht eine Rückbauverpflichtung? Wenn ja, was bedeutet das finanziell?
  • Wie lange läuft der Mietvertag eigentlich noch?
  • Wurden die Mietoptionen korrekt ausgeübt? Wie ist dies im Vertrag geregelt?

Der Mietvertrag sollte so früh wie möglich im Hinblick auf die Praxisabgabe überprüft werden. Unsere Beratungspraxis zeigt, dass Praxisabgabeverhandlungen unnötig in die Länge gezogen werden, wenn dies nicht oder zu spät geschieht.

Fazit zur Suche nach dem Wunschnachfolger

Die Praxisabgabe ist ein einmaliger Prozess im Berufsleben. Geschehen dort Fehler, sind diese in der Regel irreparabel und das Lebenswerk hat einen oder mehrere Makel. Daher sollten Sie an dieser Stelle nichts dem Zufall überlassen und Berater hinzuziehen, die aufgrund ihrer Ausbildung bestens auf diesen Prozess vorbereitet sind. Rechtsrat ist nicht irgendeine Zusatzleistung. Vielmehr sollten Sie im Moment des geplanten Praxisverkaufs der Beratung eines Rechtsanwalts vertrauen.

Mehr dazu sehen: Medizinrecht mit Kopf.

https://www.instagram.com/p/CRRPa-EKAI3/
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