Viele Praxen und MVZs werden von mehreren Inhabern gegründet und geführt.
Während der Gründung ist man sich in den wichtigen Fragestellungen einig. Wie werden die Gewinne verteilt, wie viel Zeit will man investieren, wieviel Urlaub darf jeder Gesellschafter haben, usw.
Aber im Laufe der Zeit ändern sich manchmal die Dinge und die Menschen und plötzlich sind sich die Gesellschafter in grundsätzlichen Fragen nicht mehr einig, fangen an zu diskutieren bis die Diskussionen letztlich in einen ernsthaften Streit übergehen. In Praxen und MVZs mit mehr als einem Gesellschafter ist es nicht unüblich, dass solche Meinungsverschiedenheiten im Laufe der Zeit entstehen.
Streit in der Praxis
Solche Streitigkeiten können einen sehr realen Hintergrund haben, wie etwa die bewusste Schädigung der Praxis durch einen Gesellschafter. Daneben sind die Streitigkeiten wegen emotionalen Befindlichkeiten vorstellbar. Darüber hinaus können sie allerdings auch einfach das Ergebnis mangelnder Kommunikation und Fähigkeit zur Konfliktlösung sein.
Wenn sich ein solcher Streit ankündigt, ist es wichtig, besonnen zu reagieren. Gut beraten ist, wer in einem solchen Fall einen erfahrenen Anwalt an seiner Seite hat, der nun die richtigen Maßnahmen trifft, um Ihre Position zu sichern und in der anstehenden Auseinandersetzung zielführend durchsetzt. Insbesondere kann nur der erfahrene Berater abwägen, wie ihr wirtschaftliches Risiko zu bewerten ist. Nicht immer ist es ratsam RECHT zu behalten. Das kann unter Umständen sehr teuer werden.
Konsequentes Handeln im Streitfall
Ist der Streit dennoch ausgebrochen und nicht mehr aufzulösen, ist schnelles und konsequentes Handeln erforderlich. Dabei ist es wichtig, mit einem klare Ziel zu agieren. Zu allererst ist zu klären, ob der Streit überhaupt zu „gewinnen“ ist oder ob eine gerichtliche Auseinandersetzung stattdessen eine Eskalationsdynamik in Gang setzt, die dann nicht mehr beherrscht werden kann und mehr Schaden anrichtet als alles andere.
Wir beraten Sie bei solchen Gesellschafterstreitigkeiten in allen Fragen und Stadien. Außergerichtlich streben wir immer einvernehmliche Lösung an, wo diese möglich sind. Gerichtlich vertreten wir Sie mit der gebotenen Konsequenz.
Dabei können wir auf 15 Jahre Erfahrung im Gesundheitswesen zurückgreifen. Aufgrund dieser Erfahrung wissen wir, an welchen Stellen zumeist die Streitigkeiten entstehen und können so in jedem Verfahrensstadium lösungsorientierte Vorschläge zur Streitbeilegung einbringen.