1. Juni 2023

Die Praxislandschaft in Deutschland ist seit Jahren im Wandel. Das liegt zum einen am allgemeinen demografischen Wandel. Zu anderen liegt es daran, dass immer weniger junge Ärzte und Zahnärzte gibt und erst recht den Weg in die Selbstständigkeit suchen. Insgesamt waren Ende 2022 rund 250.000 Mediziner aktiv in der ambulanten Versorgung tätig. Das sind etwa 1.700 weniger als im Vorjahr. Neben der Tatsache, dass die Anzahl der ambulant Tätigen abnimmt, setzt die neue Generation darüber hinaus in ihrem Arbeitsleben völlig andere Prioritäten, als es bisher in der Branche der Fall war. Dies gilt erst recht, da die Medizin immer weiblicher wird und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine zunehmend größere Rolle spielt. Zum ersten Mal in der Geschichte der Medizin in Deutschland sind mehr Ärztinnen als Ärzte in der ambulanten Versorgung tätig. Die Frauenquote stieg im Laufe des Jahres 2022 von 49,5 Prozent auf 50,3 Prozent. Diesen Ansprüchen an die richtigen Arbeitsbedingungen können MVZ besser gerecht werden.

Einzelpraxis und Berufsausübungsgemeinschaften betroffen

Die Zahl der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte sinkt und die große Welle der Praxisabgaben rollt gerade erst an. Das bedeutet, dass es nicht mehr selbstverständlich oder gar einfach ist, die Praxis zu einem adäquaten Preis zu veräußern, wenn überhaupt ein Nachfolger gefunden wird. Dies gilt im Übrigen für alle Praxismodelle, von der Einzel- bis zur großen Mehrbehandlerpraxis. Bisherige Exitstrategien führen häufig nicht mehr zum gewünschten Ergebnis

Die möglichen Wege in den Ruhestand umfassen neben der klassischen Praxisabgabe zahlreiche Modelle wie die Gründung von Berufsausübungsgemeinschaften, die Aufnahme eines Jobsharing-Partners, den sukzessiven Verkauf einzelner Praxisanteile oder auch Eintritt und Anstellung in einem MVZ. Doch allen ist gemein, dass ein Käufer gefunden werden muss, der noch dazu bereit ist, einen angemessenen Kaufpreis zu bezahlen.

Die Schwierigkeit einen Interessenten zu finden

Eine frühzeitige Optimierung der Praxisabläufe ist unabdingbar, um konkurrenzfähig zu werden bzw. zu bleiben und wirtschaftlich tragbare Ergebnisse zu erzielen, die nicht nur einem Lebenswerk Rechnung tragen, sondern auch eine solide Säule der Altersvorsorge darstellen. So gelingt es mit der richtigen Strategie einigen Ärzten und Zahnärzten nach wie vor einen Nachfolger zu finden bzw. aufzubauen und die Praxis zu einem adäquaten Preis zu verkaufen. Doch längst nicht jede Praxis findet mehr einen Nachfolger und das betrifft auch sehr gut laufende Praxen.

Weitere Beschränkungen von Investoren-MVZ verstärken die Problematik

Daher stellt die Umwandlung in ein MVZ und der Verkauf der umgewandelten Praxis an eine Investorengruppe für Ärzte und Zahnärzte eine weitere Option dar, ihre Nachfolge zu regeln. In einem seriösen Konzept ergeben sich hier Vorteile und Chancen für unternehmerisch denkende Ärzte und Zahnärzte, den Bestand und die Entwicklung einer bereits erfolgreichen Praxis zu gewährleisten. Diese Möglichkeit, die Nachfolge zu regeln, ist durch die aktuellen Bestrebungen der Politik zu einer noch weitergehenden Regulierung von investorengetragenen MVZ bedroht.

Investoren betriebene MVZ – Regulieren: Ja! – Verbannen: Nein!

Natürlich gilt es, den Einfluss von Investoren in der medizinischen Versorgung zu gestalten und zu regulieren. Aber Investoren komplett aus dem Markt zu drängen, führt neben nachteiligen Auswirkungen auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung auch dazu, dass Ärzte und Zahnärzte eine mögliche Exitstrategie in den Ruhestand genommen wird. Diese Problematik setzt sich dann übrigens bei der jungen Generation fort, die ja gerade das Modell der Anstellung mit flexiblen Arbeitszeitmodellen suchen.

Praxistipp

In die aktuelle politische Diskussion sollten sich nicht nur die Investorengruppen einschalten, die auf den ersten Blick primär von den Plänen einer weiteren Regulierung betroffen sind. Auch die Ärzte- und Zahnärzteschaft – ob auf dem Weg in den Ruhestand oder in den Berufsstart – sollte sich hier dringend beteiligen. Von einer gänzlichen Verdrängung investorengetragener MVZ profitieren auch sie nicht.

Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im Text das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter.

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