9. Oktober 2015

Warum Zahnärzte künftig mehr Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gründen werden, erläutert Guido Kraus, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, der in die Verhandlungen mit den Zulassungsausschüssen, den Landeszahnärztekammern und den Kostenträgern eingebunden ist, in dieser Woche in der ZM.

Gerade ist das neue Versorgungsstärkungsgesetz in Kraft getreten. Könnte es Ihrer Einschätzung nach zu einer vermehrten Gründung von MVZ führen? Wie stellt sich die Situation bislang dar?

Guido Kraus: Deutschlandweit gibt es bislang kaum zahnmedizinische MVZ. Das liegt auch daran, dass die meisten Zulassungsausschüsse das Fachübergreifende bei Zahnärzten nicht gesehen haben, auch wenn sie eine Kooperation mit einem Oralchirurgen und/oder Kieferorthopäden anstrebten. Bayern hat sich hier als Vorreiter gezeigt – dort finden sich einige zahnmedizinische Versorgungszentren, in denen allerdings auch andere Fachgruppen tätig sind, meistens Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen oder Anästhesisten. Rein zahnärztliche MVZ waren aufgrund der gegebenen Gesetzeslage nicht möglich, da ihnen das fachübergreifende Element fehlte. Und das wird sich jetzt ändern. Der Gesetzgeber beschreitet einen Weg, der zu einer zentralen ambulanten Versorgung führt. Das ist berufspolitisch nicht gewollt, was sich auch an den entsprechenden Eingaben zu diesem Entwurf erkennen lässt. Wohin der Trend langfristig gehen wird, bleibt abzuwarten, tendenziell eher zu größeren Versorgungsstrukturen. Wir werden künftig einige zahnärztliche MVZ bekommen.

Das vollständige Interview finden Sie hier:
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