11. Januar 2021

Welche Praxisform passt bei der Niederlassung zu mir? Und mit welcher Praxisform bin ich langfristig am erfolgreichsten? Neugründung oder Praxiskauf oder Praxiseinstieg? Diese Frage stellen sich viele Mediziner und kann natürlich nicht pauschal beantwortet werden. Allerdings gibt es durchaus einige Kriterien, die für oder gegen die einzelnen Praxisformen sprechen.

Niederlassung in Einzelpraxis

Die Einzelpraxis ist nach wie vor eine beliebte Praxisform. Der Vorteil ist ganz klar die alleinige Entscheidungshoheit über sämtliche Praxisbelange. Entscheidungen müssen nicht diskutiert, sondern können direkt umgesetzt werden. Dies ist gleichzeitig auch der Nachteil der Einzelpraxis; denn verringert sich die Arbeitszeit des Inhabers auf Grund von Krankheit, Familie, einer Auszeit o.Ä. führt dies sofort zu Umsatzeinbrüchen, die nicht kompensiert werden können. Insofern sollte sich der Alleininhaber als Unternehmer eine Exit-Strategie überlegen, wie er dies vermeiden kann.

Lösungsmöglichkeit

Eine Möglichkeit könnte z.B. die Gründung eines MVZ, z.B. in Form einer Ein-Mann-GmbH, sein. Gerade für bestehende Einzelpraxen mit Inhabern im mittleren Alter kann die Umstrukturierung der Praxis eine Möglichkeit sein, den Wert der Praxis zu steigern, um die Praxis auf einen späteren Verkaufsprozess vorzubereiten. In Anbetracht der Tatsache, dass 50% der Heilberufler die Ab- bzw. Übergabe in den nächsten 6 Jahren planen oder sind bereits im Ruhestand sein werden und die Zahl der Übernehmer stagniert oder sinkt, muss unbedingt darüber nachgedacht werden, auf welche Weise sich die eigene Praxis von der Konkurrenz positiv abheben lässt.

Wichtig ist deshalb, dass der Arzt in Einzelpraxis den Blick auf anderweitige Praxisstrukturen nicht verliert und sich im Laufe der Zeit immer wieder selbstkritisch die Frage stellt, ob die eigene Struktur optimiert werden kann. Deshalb sollte vor allem eine Einzelpraxis, die auf den ersten Blick weniger beratungsintensiv als eine Kooperation erscheint, Berater um sich wissen, die genau diese kritischen Fragen stellen.

Niederlassung in Kooperation in Form von ÜBAG, GP oder MVZ

Die Vorteile einer Kooperation können z.B. in einer Risikominimierung, in Synergieeffekten, einer Umsatzsteigerung oder der Gewährleistung der work-life-balance liegen. Ein Nachteil könnte eine „Entscheidungsbehäbigkeit“ sein. Natürlich können auch in einer Kooperation Entscheidungen schnell entschieden und umgesetzt werden. Allerdings gilt in Zusammenschlüssen, wie z.B. der klassischen Gemeinschaftspraxis, die gesellschaftsrechtliche Grundregel, dass wichtige Entscheidungen – wie z.B. Personalentscheidungen, Umstrukturierungsmaßnahmen etc. – nur gemeinsam getroffen werden können.

Der Satz „darum prüfe, wer sich ewig bindet“ kann hier nicht oft genug wiederholt werden; denn wir haben in unserer Beratung zu häufig die Erfahrung gemacht, dass Gemeinschaftspraxen vor allem deshalb scheitern, weil die Ziele, Erwartungen und Werte eines jeden Gesellschafters zu Beginn der geplanten Kooperation nicht sorgfältig – oder oftmals gar nicht – herausgearbeitet wurden.

Lösungsmöglichkeit

Die Gründung einer Kooperation sollte wohl überlegt und gut vorbereiten werden. Hier bieten sich z.B. Workshops an, die sowohl die rechtlichen als auch die steuerlichen und finanziellen Aspekte beleuchten. Gleichzeitig sollte ein Wertesystem eines jeden Einzelnen herausgearbeitet werden, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Gesellschafterkreis überhaupt definieren zu können. Natürlich bedarf es dann auch einer vertraglichen Basis, also eines Gesellschaftsvertrags, der die Interessen hinreichend berücksichtigt.

Praxistipp

Die rechtlichen, steuerlichen und die strategischen Beratungsfelder müssen unbedingt aufeinander abgestimmt sein, damit das Unternehmen Praxis nach der Niederlassung erfolgreich wird. Da auch wir nur dann erfolgreich sind, wenn es unsere Mandanten ebenfalls sind, beraten wir Sie sowohl

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