20. Februar 2020

Wer sich als niedergelassener Arzt selbstständig machen will hat zwei Möglichkeiten: selbst eine Privatpraxis gründen oder einen Praxissitz erwerben und neu gründen oder eine der zahlreichen Bestandspraxen übernehmen. Gerade in Zeiten steigender, altersbedingter Praxisabgaben gewinnt die Praxisübernahme wieder an Bedeutung. Hierfür spricht nämlich nicht nur die gerade in Ballungsgebieten teils erhebliche Konkurrenzsituation sowie gegebenenfalls bestehende Zulassungsbeschränkungen, sondern auch der gerade für einen reibungslosen Start wichtige Patientenstamm einer gut geführten Bestandspraxis. Mit etwas Bedacht und guter Beratung lässt sich das Abenteuer in die eigene Selbstständigkeit meistern und die gerade am Anfang bedrohlichen Fettnäpfchen lassen sich souverän umschiffen.

Welche Praxis passt zu mir?

Im ersten Schritt muss natürlich eine passende Praxis gefunden werden. Neben der richtigen Fachrichtung sollte auch die bestehende Praxisstruktur passen. Soll es eine Einzelpraxis sein oder kommt eine Gemeinschaftspraxis in Frage? Welches Klientel wird behandelt? Welche Methoden sind schon etabliert? Eine frühe fachkundige Beratung kann helfen, schnell den richtigen Weg zu finden.

Was ist die Praxis wert?

Kommt es zu Vertragsverhandlungen ist für den Praxisübernehmer genauso wie für den Abgebenden der Kaufpreis der zentrale und wichtigste Punkt. Um sinnvoll verhandeln zu können, muss zunächst einmal der Wert der Praxis bestimmt werden. Dieser wird regelmäßig in den materiellen Wert und den ideellen Wert, den sogenannten Goodwill, unterteilt.

Während sich Ersterer weitestgehend selbsterklärend anhand einer Auflistung der in der Praxis vorhandenen Güter bestimmen lässt, kann der Goodwill unter Einbeziehung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Patientenstamm, Patientenbindung, Infrastruktur und weiteren Faktoren nur geschätzt werden. Die Methoden hierzu sind vielfältig und für den Laien kaum zu überblicken. Auch hierbei lohnt es sich, Expertenrat einzuholen.

Was wird übernommen?

Gegenstand einer Praxisübernahme sind neben den Räumlichkeiten regelmäßig auch die vorhandene Praxisausstattung, der Patientenstamm, das Praxispersonal samt bisheriger Arbeitsverträge und oft auch die weitere Haftung für alte Verbindlichkeiten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte fachkundiger Rat eingeholt werden. Das probate Mittel hierzu ist die Erstellung einer Due Dilligence, einer gründlichen Prüfung insbesondere auch der rechtlichen Risiken nebst Vorschlägen diese zu umgehen.

Wie sieht so ein Praxisübernahmevertrag aus?

Besteht Einigkeit, dass die Praxis übernommen werden soll, muss der ganze Plan schriftlich festgehalten werden: der Praxisübernahmevertrag muss unterschrieben werden. Im Internet kursieren zahllose Muster und Vorgaben, wie so ein Vertrag gestaltet werden kann. Der Praxisabnehmer zaubert vielleicht auch plötzlich den Alt-Vertrag, mit der er selbst seinerzeit die Praxis übernommen hat, aus dem Ärmel oder bringt diesen von seinem steuerberater mit. Eventuell stößt man bei der eigenen Recherche auf das Wort „Vorvertrag“.

Der rechtliche Laie ist hier aus gutem Grund schnell überfordert. Regelmäßig sind all diese Verträge nicht ohne Weiteres auf den Einzelfall übertragbar und alte Verträge entsprechen schlicht nicht mehr den rechtlichen Anforderungen. Gerade im Medizinrecht hat sich in den letzten Jahren viel verändert, angefangen bei der zunehmenden Digitalisierung über den Umgang mit Patientendaten bis hin zu Wettbewerbsklauseln. Eine rechtssichere Gestaltung für den konkreten Fall schafft Klarheit auf allen Seiten und verhindert spätere, teure Streitigkeiten.

Wie werde ich Teil einer Gemeinschaftspraxis?

Soll der Anteil einer Gemeinschaftspraxis übernommen werden, so kommt zu der Übernahme noch der Gesellschaftsvertrag hinzu. Dieser regelt die Rechte und Pflichten der alten und neuen Gesellschafter der Gemeinschaftspraxis. Meist besteht bereits ein solcher Vertrag und gerade wenn sich alle einig sind, erscheint es verlockend, einfach den eigenen Namen einzusetzen. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass auch hier nicht unerhebliche rechtliche Gefahren lauern. Die meisten im Umlauf befindlichen Gesellschaftsverträge sind inzwischen veraltet und müssten unabhängig von einer Praxisübernahme dringend angepasst werden. Bei Nichtbeachtung drohen nicht nur unerfreuliche Auseinandersetzungen, sondern wie bei der fehlenden Kapitalkontenbenennung oder einer sogenannten Nullbeteiligung auch Bußgelder und Steuerrückforderungen. Ärgernisse, die sich durch eine fachkundige Gestaltung der Verträge sicher vermeiden lassen.

Wie gelingt die Praxisübernahme?

Die Herausforderungen einer Praxisübernahme sind mit etwas Hilfe gut in den Griff zu bekommen. Wir sind uns der wirtschaftlichen Bedeutung Ihres Vorhabens bewusst und unterstützen Sie bei Ihrem Abenteuer mit viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl – kommen Sie auf uns zu!

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