10. Februar 2021

Es trifft jeden – die Praxisabgabe. Nur wie sie vonstatten geht, dass liegt an jedem Einzelnen selbst. In der meist über Jahrzehnte hinweg aufgebauten Praxis steckt jede Menge von einem selbst. Umso schwerer fällt es, irgendwann, wenn das Ende des Berufslebens naht, sich mit der Frage der Praxisabgabe zu beschäftigen.

An erster Stelle steht dann, das wissen wir aus unserer Beratungstätigkeit, die Frage nach dem Wert der Praxis und wie er sich bestimmt. Grundsätzlich berechnet sich der Praxiswert aus einer Addition von materiellem Wert (Substanzwert) und dem ideellen Wert der Praxis (Goodwill). Doch kann die Ermittlung des Praxiswertes hierbei anhand verschiedener Methoden erfolgen, die zum Teil zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Wertermittlung bei der Praxisabgabe

Die gebräuchlichsten Methoden zur Wertermittlung sind:

  • Substanzwertverfahren (Umsatzmethode, Gewinnmethode)
  • Ertragswertverfahren (zeitlich begrenzt und zeitlich unbegrenzt)
  • Mischformen zwischen Substanz- und Ertragswertverfahren

Es besteht zudem die Möglichkeit, den Praxiswert durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bestimmen zu lassen. Letztendlich gilt allerdings, dass der Wert der Praxis derjenige ist, der am Markt erzielbar ist. Und damit sind es für den Praxisabgeber mit zu beeinflussende Faktoren. Denkbare Maßnahmen gibt es viele:

  • ist das Praxisinventar auf einen neuwertigen Stand
  • werden alle Richtlinien eingehalten,
  • hat die Praxis ein QM
  • gibt es Arbeitsverträge mit den Mitarbeiter/innen, usw.

Neben dem äußeren Erscheinungsbild der Praxis stehen dabei insbesondere die internen Abläufe im Vordergrund. Modernisierung und Optimierung sind hier die ausschlaggebenden Stichworte. So sind regelmäßige Anpassungen der im Idealfall in Schriftform bestehenden Praxisverträge an die jeweilige aktuelle Rechtslage und Bedürfnisse eines späteren Kaufinteressenten ebenso unerlässlich, wie eine stetige Überarbeitung und Aktualisierung der Inventarliste. Eine gute Praxisorganisation mit Hilfe eines eingespielten Praxisteams kann zu einer weiteren Bindung des alten Patientenstamms beitragen. Hierdurch werden die Seriosität des Praxisveräußerers und die Einschätzung der Zukunftschancen der Praxis für den Praxiserwerber transparent.

Faktoren bei der Wertermittlung

Als Checkliste für die eigene Abwägung seines Praxiswertes seien folgende wertmindernden oder werterhöhenden Faktoren genannt:

  • Alter und Ruf der Praxis
  • Erscheinungsbild der Praxis
  • Privatanteil und Patientenstruktur
  • Lage der Praxis
  • Ansiedlung der Praxis (Gebäudezustand, Etage, Fahrstuhl etc.)
  • Größe und Raumaufteilung der Praxis
  • Laufzeit und Gestaltung des Mietvertrages
  • Verkehrsanbindung
  • Arztdichte (Konkurrenzsituation/Situation bezüglich potentieller Zuweiser)
  • bestehende Kooperationsverträge, die übernommen werden können
  • Parkplätze
  • Apotheke in der Nähe
  • Krankenhausstandorte
  • Struktur der Praxis
  • betriebs- und apparatebezogene Genehmigungen
  • Inventarverzeichnis
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung der letzten drei Jahre
  • Einnahmen-Überschussrechnungen möglichst der letzten drei bis fünf Jahre
  • KV bzw. KZV-Abrechnungen der letzten drei Jahre
  • ggfs. Laborumsätze

Fazit

Die Aufnahme von Verkaufsgesprächen ist der letzte Schritt einer langfristigen Vorbereitung der Praxisabgabe. Hiermit sollte frühzeitig genug begonnen werden, um zu gegebener Zeit eine schnelle und reibungslose Praxisübergabe zu ermöglichen. Allerdings wird dies nur in den allerwenigsten Fällen berücksichtigt.

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