24. Februar 2015

Ab sofort verstärkt die Fachanwältin für Medizinrecht, Frau Rechtsanwältin Anna Stenger unsere Kanzlei. Rechtsanwältin Anna Stenger war nach ihrer Zulassung zur Rechtsanwältin im Jahr 2008 zunächst in einer auf den Gesundheitsmarkt spezialisierten Kanzlei in Lünen tätig, wo sie vornehmlich Leistungserbringer und Hersteller aus dem Medizinprodukte- und Pharmabereich beriet. Während dieser Zeit absolvierte Frau Rechtsanwältin Stenger berufsbegleitend den Masterstudiengang Medizinrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, den sie mit dem Titel Master of Laws (LL.M.) Medizinrecht abschloss. Ab Ende des Jahres 2009 war Frau Rechtsanwältin Stenger in einer auf das Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei in Köln tätig, wo sie Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser sowie medizinische Berufsverbände und Fachgesellschaften in allen Bereichen des Medizinrechts vertrat. Während dieser Tätigkeit erwarb sie Anfang 2012 den Titel Fachanwältin für Medizinrecht.

Wir freuen uns, Frau Stenger für unsere Kanzlei gewonnen zu haben. In unsere Kanzlei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt auf der gesellschaftsrechtlichen Beratung niedergelassener Ärzte und Zahnärzte im Bereich von Kooperationen. Sie begleitet die berufliche Tätigkeit der jeweiligen Leistungserbringer von der Approbation über die Zulassung bis zum Verkauf der Praxis, insbesondere im Bereich von Kooperationen. Dabei geht es zunächst um die Wahl der im jeweiligen Einzelfall geeigneten Kooperationsform sowie im Anschluss um die vertragliche Gestaltung unter Berücksichtigung aller gesellschaftsrechtlichen, berufsrechtlichen und vertragsarztrechtlichen Besonderheiten.

Eine weitere ihrer Kernkompetenzen liegt in der Begleitung von M&A Transaktionen von Unternehmen im Gesundheitsmarkt. Aufgrund ihrer Marktkenntnis und ihrem Fachwissen ist sie kompetenter Ansprechpartner in allen medizinrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen im gesamten Transaktionsprozess von der von der Anbahnung der Transaktion über die Durchführung der Due Diligence bis hin zur Verhandlung und Gestaltung der erforderlichen Verträge.

Darüber hinaus gehört die Beratung der (zahn-)ärztlichen Leistungserbringer als auch Medizinproduktehersteller sowie Verbände und Institutionen in Fragen der Compliance im Gesundheitswesen zu ihren Spezialgebieten.

Frau Rechtsanwältin Stenger publiziert regelmäßig in Fachzeitschriften und referiert zu den Themen Antikorruption im Gesundheitswesen, Compliance und dem Werbe- und Berufsrecht der Heilberufe.

Damit gehören nunmehr 9 Rechtsanwälte (inkl. zwei Off-Counsel) zu unserem Team, die allesamt auf das Gesundheitsrecht bzw. die Gesundheitsbranche spezialisiert sind.

Kategorien
Newsletter
Wollen Sie unter den Ersten sein, die über aktuelle Entwicklungen im Gesundheitsrecht und der Gesundheitspolitik informiert werden?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.