Bundeskartellamt gibt den Erwerb von 40 Kliniken und 13 medizinischen Versorgungszentren der Rhön-Klinikum AG durch Helios Kliniken (Fresenius) frei. Das teilte das Bundeskartellamt mit einer Pressemeldung vom 20.02.2014 mit. Die Pressemeldung im Wortlaut:
„Das Bundeskartellamt hat heute das Vorhaben der zum Fresenius-Konzern gehörenden Helios Kliniken, die Kontrolle über insgesamt 40 Kliniken und 13 medizinische Versorgungszentren der Rhön-Klinikum AG zu erwerben, freigegeben. Aufgrund von wettbewerblichen Bedenken der Behörde für die regionalen Krankenhausmärkte in Cuxhaven, Schwerin, Gotha und Borna/Zwenkau bei Leipzig reduzierten die Beteiligten ihre ursprünglichen Pläne. Nicht von dem Fusionskontrollverfahren umfasst war die von Helios angekündigte Absicht, eine Netzwerkvereinbarung mit Rhön und weiteren Krankenhausträgern abzuschließen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Zusammenschlussvorhaben Fresenius/Rhön ist das bislang größte Zusammenschlussvorhaben im deutschen Krankenhausmarkt und daher vom Bundeskartellamt besonders sorgfältig untersucht worden. Wettbewerbliche Bedenken wurden auf vier Krankenhausmärkten festgestellt. Die Zusammenschlussbeteiligten haben noch im Laufe des Verfahrens diese Bedenken beseitigt, so dass den Patienten vor Ort weiterhin Alternativen zur Wahl stehen. Die von Helios beabsichtigte Netzwerkvereinbarung mit Rhön wird vom Bundeskartellamt gesondert geprüft werden.“
Das Fusionsvorhaben wurde von der Europäischen Kommission im Oktober 2013 an das Bundeskartellamt verwiesen. Ursprünglich planten die Unternehmen, dass Helios durch die Transaktion insgesamt 43 Akut- und Reha-Kliniken sowie 15 medizinische Versorgungszentren von Rhön erwirbt.
Die Prüfung ergab Überschneidungen von Helios und den Rhön-Zielgesellschaften in insgesamt sechs Regionen. Wettbewerbliche Bedenken wurden auf vier regionalen Krankenhausmärkten, nämlich in Cuxhaven, Schwerin, Gotha und Borna/Zwenkau bei Leipzig festgestellt. Um die Bedenken zu beseitigen, nahmen die Zusammenschlussbeteiligten die von Rhön betriebenen Krankenhäuser in Cuxhaven, Boizenburg und Waltershausen-Friedrichroda sowie die in den Gebieten tätigen medizinischen Versorgungszentren von der Transaktion aus. Diese Einrichtungen verbleiben bei Rhön und gehen nicht auf Helios über. Im Gebiet Borna/Zwenkau veräußerte Helios noch im Laufe des Verfahrens das führende Krankenhaus, die Helios Kliniken Leipziger Land mit Standorten in Borna und Zwenkau, an einen Dritten. Hierdurch wurden die Überschneidungen mit Rhön auch in diesem Gebiet beseitigt, so dass keine Bedenken mehr bestanden. In den übrigen Überschneidungsregionen Harz und Wiesbaden ist durch den geplanten Zusammenschluss keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs zu erwarten.
Im Rahmen der Prüfung befasste sich das Bundeskartellamt auch eingehend mit der Marktposition von Helios gegenüber den Krankenkassen. Für die Leistungen der Krankenhäuser und medizinischen Versorgungszentren erhält der Betreiber ein Entgelt von den Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungsunternehmen. Im Ergebnis war jedoch durch den geplanten Zusammenschluss keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs auf diesen Märkten zu erwarten. Zum einen ist die Stellung von Helios bei den Entgeltverhandlungen in den einzelnen Bundesländern auch nach dem Zusammenschluss begrenzt. Zum anderen werden die Entgelte nicht frei verhandelt, sondern es gibt jeweils besondere gesetzliche Regelungen, welche die Marktmacht begrenzen, darunter insbesondere die Möglichkeit der Krankenkassen, eine unabhängige Schiedsstelle anzurufen.
Andreas Mundt: „Durch die Zugehörigkeit von Helios zum Fresenius-Konzern, einem führenden Hersteller von Medizinprodukten, stellte sich auch die Frage, welche Folgen die Übernahme der Rhön-Standorte für andere Hersteller haben könnte. Im Gegensatz zu der Analyse der Märkte aus Patientensicht, ist hier keine regionale Marktabgrenzung vorzunehmen, da die Krankenhausträger die Medizinprodukte mindestens bundesweit einkaufen. Auf diesen Märkten haben die beteiligten Krankenhauskonzerne trotz der fortschreitenden Konsolidierung in der Branche nach wie vor relativ geringe Marktanteile, so dass auch in dieser Hinsicht keine durchgreifenden Bedenken gegen die Übernahme bestanden.“
Unbedenklich ist das Vorhaben auch in Hinblick auf die Nachfrage von anderen Krankenhäusern nach Fresenius-Produkten. Hier gibt es ebenfalls hinreichende Bezugsalternativen im Markt. Zudem fehlt ein Anreiz für Fresenius zu einer Abschottung, weil ein solches Verhalten aufgrund der zu erwartenden Umsatzeinbußen nicht profitabel erscheint.
Gegenstand der umfangreichen Untersuchungen im Hauptprüfverfahren waren ferner die Angebotsmärkte für die ambulante medizinische Behandlung, für die ambulante Dialyse, für stationäre psychiatrische Behandlungen sowie für stationäre Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen. Hier ergaben sich nur geringe und im Ergebnis wettbewerblich unbedenkliche Überschneidungen.“
Quelle: Bundeskartellamt