Das Rhön-Klinikum darf die Kreiskrankenhäuser in Bad Neustadt und in Mellrichstadt nicht übernehmen. Der Bundesgerichtshof hat am 16.01.2008 die Rechtsbeschwerden der Klinikum AG und des Landkreises Rhön-Grabfeld gegen einen Beschluss zurückgewiesen, mit dem das Oberlandesgericht Düsseldorf die Entscheidung des Bundeskartellamtes gegen die Übernahme bestätigte hatte.

Das Kartellamt hatte im März 2005 festgestellt, dass die Rhön-Klinikum AG in den räumlich betroffenen Märkten bereits über eine marktbeherrschende Stellung verfügt. Diese marktbeherrschende Stellung wäre nach Ansicht der Behörde durch den Erwerb der Kreiskrankenhäuser noch verstärkt worden.

Das BKartA sieht sich durch die höchstrichterliche Entscheidung in seiner Verwaltungspraxis bestätigt, wonach die Fusionskontrolle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auch im Bereich der Krankenhäuser volle Anwendung findet. Insbesondere stünden ihr keine sozial- oder krankenhausrechtlichen Vorschriften entgegen. Dies habe bereits das OLG bestätigt, so das Kartellamt.

Klinikum-Chef Wolfgang Pföhler sagte am 17.01.2008: «Dieser Beschluss steht unserem Wachstum nicht im Wege.» Nach dpa-Angaben will der Konzern im laufenden Geschäftsjahr Umsatz und Ergebnis weiter steigern. 2008 werde mit einem Überschuss in Höhe von 123 Millionen Euro gerechnet. Der Umsatz solle leicht über die Marke von zwei Milliarden Euro steigen. Das Unternehmen erwartet für das abgelaufene Geschäftsjahr einen Umsatz in Höhe von zwei Milliarden Euro und ein Ergebnis von leicht über 110 Millionen Euro. Zum Konzern gehören 46 Kliniken an 35 Standorten mit rund 32.000 Mitarbeitern.

Eine Antwort auf “BGH: Rhön-Klinikum darf zwei Kreiskrankenhäuser nicht übernehmen”

  1. Und was war die folge?

    Das Krankenhaus Mellrichstadt mußte geschlossen werden, und die Beschäftigten waren wieder die
    Blöden.

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