15. November 2013

Es sind alarmierende Zahlen, welche aus Berlin gemeldet werden. In den ersten zehn Monaten dieses Jahres haben 754 Menschen Organe gespendet. Das waren 15,5 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, in welchem noch 892 Spender registriert worden waren. Auch wenn es trotzdem gelungen sei aus weniger Spendern im Vergleich mehr Organe zu gewinnen, so sind die Zahlen doch für sich sprechend und zeigen auf, dass Deutschland einen neuen Tiefpunkt in der Transplantationsmedizin erreicht hat. Bereits 2012 waren die Zahlen um rund 11 Prozent eingebrochen, nachdem Manipulationen an mehreren deutschen Zentren bekannt geworden waren.

Nicht nur die Zahl der Spender ist gesunken, sondern auch die Anzahl der Patienten auf der Warteliste, was die große Verunsicherung der Ärzte in diesem Zusammenhang wiederspiegelt.

Ob dieser Tatsachen soll das Spendesystem in Zukunft sicherer und gerechter gestaltet werden. Es sollen einheitliche Standards entwickelt werden. Die Vergabekriterien werden aktuell von der BÄK neu geregelt, was zur Folge haben könnte, dass sich auch die Kriterien der Dringlichkeit und der Erfolgsaussichten verschieben könnten.

Insbesondere ein Transplantationsregister soll ab 2015 eine Trendwende in Sachen Organspende bringen und helfen die Risiken zu ermessen und Vermittlungskriterien zu gestalten. Hierfür sind jedoch noch Änderungen im Gesetz erforderlich und Forderungen von Datenschutzbeauftragten zu erfüllen. So muss es der Gesetzgeber ermöglichen, dass die Daten der DSO, Eurotransplant und des Göttinger Aqua-Instituts zusammengeführt werden können, welche bislang streng getrennt sind. Das Register soll insbesondere verschlüsselte Angaben zu Spendern und Empfängern enthalten, aber auch zu Ischämiezeiten und zu Gründen warum ein Organ verworfen wurde. Steht das Register, soll es dazu dienen Grundsatzentscheidungen im deutschen Organspendewesen datenmäßig zu unterstützen. Hierzu zählt vorrangig auch die Neugewichtung von Kriterien wie der Dringlichkeit und der Erfolgsaussichten. In einem ersten Probelauf beispielsweise habe man herausgefunden, dass das Alter eines Spenders eine untergeordnete Rolle für das Überleben des Empfängers spiele. Da die Hoffnung der Transplanteure zunehmend auf marginale Organe nicht nur von älteren Menschen gerichtet sind, sondern auch auf solche mit Vorerkrankungen, könnte ein Transplantationsregister die Erfolgsaussichten insofern dokumentieren. Des Weiteren würden Schwachpunkte schneller erkennbar sein.

Ob dies jedoch die Trendwende in Sachen Organspende bringen werden wird, bleibt abzuwarten. Es erscheint jedoch als guter Weg zu mehr Transparenz, die in der Vergangenheit der Transplantationsmedizin zum Fremdwort geworden war.

Sie können jedoch auch unmittelbar helfen, eine Trendwende herbeizuführen. Entscheiden Sie sich zur Organspende und füllen hier einen Organspendeausweis aus. 

Ein Organspendeausweis, der die eigene Einstellung zur Organ- und Gewebespende dokumentiert, schafft Klarheit und vermeidet, dass in der akuten Situation, das heißt bei der Feststellung des Vorliegen des Hirntodes, die Angehörigen entscheiden müssen, ob eine Organ- und Gewebeentnahme erfolgen soll oder nicht.

Wenn Sie einen Organspendeausweis ausfüllen, können Sie das Einverständnis zur Organ- und Gewebespende entweder generell erteilen, auf bestimmte Organe oder Gewebe einschränken oder einer Organ- und Gewebespende widersprechen.

Sollten Sie sich für einen solchen Ausweis entscheiden, ist es ratsam, diesen stets mit sich zu tragen. Bei einer plötzlichen Erkrankung oder einem Unfall schaut das Rettungspersonal zunächst in die Personalpapiere, um die Angehörigen verständigen zu können.

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