Bei der diesjährigen IFG-Fortbildung in Ischgl lieferte Referent Christian Erbacher (LL.M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht) einen fundierten Überblick über aktuelle Herausforderungen und Chancen in der Gesundheitsbranche. Im Zentrum standen praktische Impulse rund um Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Medizinprodukte, Kooperationsformen sowie steuerliche Updates – stets zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Healthcare-Unternehmen.
1. Neue Anforderungen an Beschäftigungsmodelle und Unternehmenskultur
Fachärzt:innen und Zahnärzt:innen wünschen sich laut aktueller Praxis-Insights zunehmend flexible Arbeitszeitmodelle und eine wertschätzende Unternehmenskultur. Planbare Strukturen, verlässliche Rahmenbedingungen und Unterstützung im Team sind gefragt. Gerade der geringe administrative Aufwand spricht für angestellte Tätigkeiten. Verantwortung ist gewünscht – muss aber zum Lebensmodell passen.
2. Moderne Arbeitsverträge und Nachweisgesetz
Der Arbeitsvertrag ist längst mehr als Formalie: Er spiegelt die Unternehmenskultur und bietet Perspektive. Für einen rechtssicheren Vertrag sind Mindestangaben nach dem Nachweisgesetz unerlässlich, darunter Name und Anschrift, Beginn und ggf. Befristung, Arbeitsort (inkl. Homeoffice-Optionen), Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und Informationen zur betrieblichen Altersversorgung. Neu ab 2025: Digital unterzeichnete Verträge sind gültig – mit Ausnahme befristeter Arbeitsverhältnisse.
Besonders wichtig bleibt die Hinweispflicht der Arbeitgeber: Urlaubsansprüche müssen rechtzeitig bis Jahresende oder (soweit möglich) bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Sonst droht der Verfall – eine klare Dokumentation ist zwingend erforderlich.
3. Arzthaftungs- und Honorarstreitigkeiten: Zuständigkeit der Landgerichte
Seit dem 01.01.2026 sind für Arzthaftungs- und Honorarstreitigkeiten ausschließlich die Landgerichte zuständig. Das sorgt für größere Spezialisierung und übersichtlichere Verfahrensabläufe, bringt aber auch erhöhte Anforderungen an die Prozessführung und Beweiserbringung mit sich.
4. Gesellschafts- und Steuerrecht: Von Einzelpraxis bis MVZ
Die richtige Kooperationsform entscheidet steuerlich und haftungsrechtlich über den Erfolg. Neben Einzelpraxen und Praxisgemeinschaften sind gerade überörtliche Gemeinschaftspraxen (BAG), Personengesellschaften und MVZ (Medizinische Versorgungszentren) relevant. Je nach Rechtsform greifen unterschiedliche steuerliche Pflichten: Freiberufliche Einkünfte unterliegen § 18 EStG, Gewerbliche den Regelungen zur Körperschaft- und Gewerbesteuer. Für Kapitalgesellschaften (MVZ-GmbH) wurde eine stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer beschlossen – ab 2032 gilt ein Satz von nur noch 10 %.
Zudem bietet das neue steuerliche Investitionssofortprogramm attraktive Möglichkeiten für Investitionen in Medizintechnik, Fuhrpark oder Digitalisierung. Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung (bis zu 30 % bzw. das Dreifache des linearen Satzes) ermöglicht eine deutlich schnellere steuerliche Entlastung bei relevanten Praxisanschaffungen. Für reine Elektrofahrzeuge greift ab 01. Juli 2025 gar eine Turbo-Abschreibung: Im Anschaffungsjahr können bis zu 75 % steuerlich abgesetzt werden.
5. Ehrenamt, Aktivrente und Teamgeist: Trends für Praxis und Gesellschaft
Die Übungsleiterpauschale steigt zum 1. Januar 2026 auf 3.300 € und stärkt damit das ehrenamtliche Engagement von Zahnärzt:innen, etwa im Bereich Präventionspatenschaften. Wer über das Renteneintrittsalter hinaus in seiner Praxis arbeitet, profitiert von der Aktivrente: Bis zu 2.000 € monatlicher Arbeitslohn bleiben steuerfrei, Sozialversicherungsbeiträge fallen weiterhin an.
Fazit: Zukunftsorientierte Beratung im Gesundheitswesen
Die Gesundheitsbranche befindet sich an einer Schnittstelle von Digitalisierung, Effizienzsteigerung und wachsender regulatorischer Verantwortung. Klare Strukturen, flexible und teamorientierte Arbeitsmodelle sowie rechtssichere Vertragsgestaltung sind gefragt. Wer Investitionen und Kooperationen vorausschauend plant, profitiert steuerlich und organisatorisch – und schafft zugleich attraktive Bedingungen für alle Stakeholder im Gesundheitssektor.
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