23. Juni 2020

Grundsätzliche Streitigkeiten über die Versorgungsform des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) hatten während der unmittelbaren Corona-Krise Pause. Im Rahmen einer kleinen Anfrage (Drs. 17/9501) im nordrhein-westfälischen Landtag musste allerdings NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zur Entwicklung bei MVZ- Stellung nehmen. 

1. NRW-Gesundheitsminister Laumann würdigt die Leistungen von MVZ durchaus: 

„Der deutliche Anstieg der Anzahl der MVZ in den letzten Jahren spiegelt auch den Trend wieder, dass der ärztliche Nachwuchs verstärkt in einem Anstellungsverhältnis arbeiten möchte – ohne Personal- und Finanzierungsverantwortung für eine eigene Praxis. Zudem möchten immer mehr junge Ärztinnen und Ärzte Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren können. Dafür bietet eine Anstellung in einem MVZ einen entsprechenden Rahmen.

Für das Land Nordrhein-Westfalen hat – davon unbenommen – die klassische Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten einen sehr hohen und zentralen Stellenwert für die flächendeckende wohnortnahe Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung insgesamt. MVZ leisten einen immer größeren Beitrag für die ambulante medizinische Versorgung, jedoch bedeutet der Aufbau bzw. die Errichtung von MVZ in der Regel immer auch ein Stück weit die Zentralisierung eines bestimmten ambulanten Versorgungsangebots.

Damit verbunden sind oft auch weitere Wege für die Patientinnen und Patienten zur ärztlichen Versorgung. 

Aber insbesondere in eher ländlich geprägten Regionen mit einer vergleichsweise unterdurchschnittlichen ärztlichen Versorgung bzw. eher niedrigen Arztdichte können MVZ von zentraler Bedeutung sein, wenn es um die konkrete Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung vor Ort geht.“

Diese Beobachtungen sind weitgehend richtig. Auch im ambulanten Bereich drängen in der Tat Ärztinnen und Ärzte in die Anstellung. Wirklich umfassend auf diesen Bedarf reagieren können in der Regel nur die MVZ. Dadurch, dass MVZ in der Tat eher größere Einrichtungen darstellen – von allen Zulassungsausschüssen werden mindestens zwei Ärzte verlangt – , ist sicher auch zuzugeben, dass sich nicht jedes ländliche Dorf an Standort eignet. Allerdings machen es MVZ z. B in Kreisstädten oder zentralen Gemeinden – bereits jetzt und sicherlich in Zukunft – überhaupt möglich, dass dort eine ärztliche Versorgung weiter sichergestellt ist. 

2. Verhältnis ärztliche und zahnärztliche MVZ

Auch nicht überraschend ist das Verhältnis zwischen ärztlichen und zahnärztlichen MVZ. Dieses beträgt nach Laumann im Jahr 2019 597 zu 209. Dies entspricht auch dem Verhältnis von in der vertragsärztlichen Versorgung tätigen Ärzten zu in der vertragszahnärztlichen Versorgung tätigen Zahnärzten. Dabei wuchs die Zahl der zahnärztlichen MVZ in den letzten Jahren schneller an, verlangsamte sich aber. Auch dies ist erklärbar, da rein zahnärztlichen MVZ erst seit dem Jahr 2015 überhaupt gesetzlich erlaubt sind und MVZ aus Ärzten und Zahnärzten vorher sehr selten waren. Zudem war das Zahnarzt-MVZ durch die Möglichkeit, mehr als zwei Zahnärzte anzustellen für viele Jahre besonders attraktiv, während die Versorgungsaufträge in ärztlichen MVZ zusätzlich der allgemeinen Bedarfsplanung unterliegen. 

3. MVZ verstärkt in NRW Ballungsgebieten?

Recht häufig wird – mit einem unterschwelligen Vorwurf – in der MVZ-Diskussionen folgende Formulierung vorgebracht, der sich auch NRW-Gesundheitsminister Laumann bedient: 

„Hervorzuheben ist, dass MVZ verstärkt in Ballungszentren bzw. in kreisfreien Städten ihren Standort haben.“

Grundsätzlich ist diese Bemerkung nicht falsch. Erstaunlicherweise wird sie fast nie – so auch hier – ins Verhältnis zu den Arzt- und Zahnarztzahlen gesetzt. Es dürften auch die meisten Ärzte und Zahnärzte in Ballungszentren und kreisfreien Städten ihren Standort haben, da dort mehr Menschen leben. Dies gilt gerade für die mit MVZ vergleichbaren größeren Berufsausübungsgemeinschaften. Diese Verhältnissetzung wird von der (Standes-)Politik oft unterlassen. Zudem ist die Bezeichnung als „Ballungszentrum“ fragwürdig. Z. B. wird von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung darunter auch der Kreis Soest gefasst. Wer einmal im Lippetal, in Rüthen oder den Dörfern der Soester Börde war, wird dies wohl kaum als Ballungszentrum auffassen. 

4. Von Investoren geführt MVZ renditeorientiert?

Weiter schreibt NRW-Gesundheitsminister Laumann: 

„Von Investoren geführte MVZ werden von der Landesregierung äußerst kritisch bewertet, da diese die Patientenversorgung häufig nicht in den Mittelpunkt stellen, sondern ihre Beteiligung am MVZ als renditeorientierte Geldanlage betrachten. Dadurch besteht zudem die Gefahr, dass Versorgungsschwerpunkte verstärkt nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerichtet werden. Die Landesregierung hat daher im Bundesratsverfahren zum Terminservice- und Versorgungsgesetz Gesetzesänderungen gefordert, um den Einfluss von Investoren auf MVZ zu begrenzen.“

Das ist die „klassische“ MVZ-Kritik – die sich aber ggf. gerade in der Corona-Krise überholt hat. Ganz deutlich: Sowohl Vertrags(zahn)ärzte, als auch Berufsausübungsgemeinschaften als auch Medizinische Versorgungszentren in verschiedenen Trägerschaften haben ihren wichtigen Platz in der ambulanten Gesundheitsversorgung. Dazu gehört aber auch ein fairer Umgang miteinander. Es erscheint dabei durchaus naheliegend – gerade in Zeiten des (Zahn)Ärztemangels, dass ein festangestellter MVZ-(Zahn)arzt (eigen)wirtschaftliche Gesichtspunkte bei der Patientenversorgung weniger ins Kalkül zieht als ein Praxisinhaber, den eine hohe Schuldenlast drückt und dem die Banken „im Nacken sitzen“. 

5. Krankenhaus-MVZ und „Kapitalgeber-MVZ“

Bemerkenswert sind zudem folgende Ausführungen: 

„Eine genaue Darstellung der Eigentümerstruktur ist sehr schwierig, da z.B. Krankenhäuser gleichzeitig auch oft gemeinnützige Gesellschaften sind oder aber auch hinter Eigentümer-GmbHs zum Teil auch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte stehen können. Es kann jedoch die Aussage getroffen werden, dass Vertragsärzte/ Vertragszahnärzte die Eigentümer von einem Großteil der MVZ in Nordrhein-Westfalen sind. Daneben stellen Krankenhäuser die zweitgrößte Eigentümergruppe dar. Darüber hinaus gibt es auch einen Anteil an MVZ, der im Besitz privater Kapitalgeber ist sowie einen eher vergleichsweise kleinen Anteil an gemeinnützigen Trägern von MVZ. Ferner gibt es seit Beginn dieses Jahres ein kommunales (hausärztliches) MVZ in Neuenrade.“

Dies relativiert die Investoren-MVZ-Kritik selbst schon dahingehend, dass es sich dabei um eine sehr kleine Gruppe von MVZ handelt. Die meisten MVZ sind in vertrags(zahn)ärztlicher Hand. Interessant ist aber, dass Laumann zwischen Krankenhaus-MVZ und „Kapitalgeber-MVZ“ differenziert. Auch „Kapitalgeber-MVZ“ dürften – von einer geringeren Anzahl Dialyse-MVZ – Krankenhaus-MVZ sein, da die Gründungseigenschaften für ein MVZ eingehalten werden müssen. Da in etwa ein Drittel der Krankenhäuser ohnehin in privater Trägerschaft sind, ist es erstaunlich, wie Laumann hier binnendifferenzieren will. Ist ein MVZ, dass in Trägerschaft eines großen privaten Krankenhauskonzerns ist weniger gefährlich als das eines privaten Trägers, dem nur ein Krankenhaus gehört? Und konnte nicht manch Krankenhaus auf dem Land, dass jetzt in Corona-Zeiten wichtige Patientendienste leistete, nur durch die Investition eines „MVZ-Kapitalgebers“ dauerhaft erhalten werden?

Fazit

NRW- Gesundheitsminister Laumann hat Recht, wenn er die versorgungsverbessernde Situation der MVZ in den Blick nimmt. Allerdings erfolgt – offen oder im Subtext – eine allzu holzschnittartige Kritik an „Investor-MVZ“. Eine Landesregierung sollte den fairen Ausgleich zwischen den Versorgungsformen im Blick haben und die Situation differenzierter betrachten. 

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