Nur knapp sieben Monate nach der letzten Änderung des Transplantationsgesetzes hat der Bundestag am 14.06.2013 einer erneuten Änderung, bzw. Verschärfung der geltenden Regeln zugestimmt. Mit den Änderungen sollen die Konsequenzen aus den bekannt gewordenen Manipulationen an Patientendaten durch einzelnen Transplantationszentren gezogen werden. Durch die durch die Manipulationen hervorgerufenen Skandale sind die Organspendezahlen in Deutschland massiv eingebrochen und das Vertrauen in das Transplantationssystem ins Wanken geraten. Durch die Änderungen soll bezweckt werden, dass das verloren gegangene Vertrauen potentieller Spender wiederhergestellt wird.
Erstmals werden durch die Änderungen Manipulationen von Gesundheitsdaten, die zu einer Bevorzugung von Patienten auf der Warteliste führen, gesetzlich verboten und im neu einzufügenden § 19 Abs. 2a TPG unter Freiheitsstrafe von 2 Jahren oder Geldstrafe gestellt, sofern diese Änderungen oder Manipulationen absichtlich erfolgten.
Außerdem bedürfen die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Organspende und zur Organtransplantation in Zukunft der Genehmigung des Bundesministeriums der Gesundheit. Damit die Verständlichkeit der Richtlinien verbessert wird, müssen sie in Zukunft von der Bundesärztekammer schriftlich begründet werden, was künftig in § 16 Abs. 2 Satz 2 und § 16 Abs. 3 TPG geregelt werden wird.
Die Neuregelung wurde per gemeinsamen Änderungsantrag aller Fraktionen an das am selben Tag verabschiedete „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der gesetzlichen Krankenversicherung“ angehängt. Dieses Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft
An weiteren Gesetzesänderungen, wie z. B. der Einführung eines Transplantationsregisters zur Qualitätssicherung, wird noch gearbeitet. Entsprechende Gesetzentwürfe sollenallerdings erst 2014 vorgelegt werden.