Die Inhaberin eines Kosmetikstudios aus Lippstadt ist am 19.08.2008 vom Landgericht Paderborn zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem eine ihrer Kundinnen nach einer Schönheitsbehandlung starb
Mitte Januar 2008 hatte die Kosmetikerin der Frau mehrere Betäubungsspritzen zur Haarentfernung gegeben. Der Anklage zufolge traf die Kosmetikerin eine Vene des Opfers, als sie das Mittel in die rechte Leiste der Frau spritzte. Das Betäubungsmittel gelangte in den Blutkreislauf, die Kundin krampfte. Sie erlitt einen Herz-Kreislauf-Stillstand mit Sauerstoffmangel im Gehirn und starb eine Woche später im Krankenhaus.
Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass die 43-Jährige nicht zur Ausübung ärztlicher Tätigkeiten berechtigt war. Zudem hatte sie übe die Risiken der Betäubigen nicht aufgeklärt. Laut Angaben des Bundesverbandes Deutscher Kosmetikerinnen dürfen Kosmetiker ohne Heilpraktiker-Erlaubnis keine Spritzen geben.
Da keine Gewalttat vorlag, erkannte das Gericht auf einen minderschweren Fall von Körperverletzung mit Todesfolge und Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz. Zusätzlich zur Bewährungsstrafe muss die Kosmetikerin je 5.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung in Lippstadt und an die Mutter der Verstorbenen zahlen.
Dieser Fall sollte die Branche der Kosmetiker und Kosmetikerinnen aufwecken. Denn der Fall, dass Spritzen ohne entsprechende Befähigung und Erlaubnis gesetzt werden, dürfte in der Branche kein Einzelfall sein.