Das Bundeskabinett hat die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung, der der Bundesrat am 11.05.2012 zugestimmt hat, zur Kenntnis genommen. Die Verordnung wird voraussichtlich im Juli 2012 verkündet werden. Dies teilt das Bundesgesundheitsministerium heute mit.
Die neuen Regelungen sollen laut Ministerium zur Sicherstellung einer flächendeckenden bedarfsgerechten und wohnortnahen ärztlichen Versorgung der Bevölkerung beitragen.
Das BMG teilt auf seiner Homepage dazu mit:
„Insbesondere in ländlichen Regionen zeichnet sich ein Mangel an Ärztinnen und Ärzten ab, der die medizinische Versorgung beeinträchtigen könnte. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz sind bereits eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht worden. So wurden unter anderem Anreize für junge Ärztinnen und Ärzte gesetzt, sich in ländlichen Gebieten niederzulassen. Mit der Änderung der Approbationsordnung für Ärzte werden diese Maßnahmen ergänzt. Sie sollen helfen, gezielt Nachwuchs zu gewinnen und – durch Stärkung der Allgemeinmedizin in der ärztlichen Ausbildung – einer Unterversorgung von Hausärztinnen und –ärzten entgegenwirken:
Im Sinne einer verbesserten Nachwuchsgewinnung und zur Förderung der Medizinstudierenden wird der schriftliche Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung vor das Praktische Jahr verlegt, damit sich die angehenden Ärztinnen und Ärzte während des Praktischen Jahres voll und ganz auf die klinisch-praktische Tätigkeit konzentrieren und ihre ärztlichen Kompetenzen verfestigen können.
Auch muss künftig das Praktische Jahr nicht mehr ausschließlich an den Kliniken der Heimatuniversität absolviert werden. Damit wird eine ausgewogenere regionale Verteilung der angehenden Ärztinnen und Ärzte erreicht.
Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium wird den Studierenden die Möglichkeit eingeräumt, das Praktische Jahr in Teilzeitform durchzuführen. Außerdem wird die Anzahl der anrechnungsfähigen Fehltage im Praktischen Jahr, vorrangig mit Blick auf Schwangerschaften, von 20 auf insgesamt 30 erhöht.
Für das Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin wird eine Dauer von zwei Wochen statt bisher einer Woche verbindlich vorgeschrieben. Damit wird die Allgemeinmedizin in der ärztlichen Ausbildung genauso gestärkt wie mit der neuen Vorgabe, dass für das Wahltertial im Praktischen Jahr (PJ) zunächst für 10 % der Studierenden ein PJ-Platz in der Allgemeinmedizin vorzuhalten ist. Nach einer Übergangsfrist soll diese Quote auf 20 % angehoben werden.
Der vom Bundesministerium für Gesundheit zu erlassende Verordnung hat der Bundesrat am 11. Mai 2012 mit insgesamt 10 Maßgaben zugestimmt. Wenn das Kabinett die Verordnung mit den Maßgaben des Bundesrates zur Kenntnis genommen hat, ist die Verordnung vom Bundesminister für Gesundheit auszufertigen und wird dann im Bundesgesetzblatt verkündet, voraussichtlich noch im Juli 2012.“