17. April 2012
In einem Krankenhaus durchgeführte ambulante Chemotherapien sind auch insoweit nicht steuerpflichtig, als die zur Behandlung eingesetzten Zytostatika durch die Krankenhausapotheke zur Verfügung gestellt werden. Dies gehöre zum Zweckbetrieb der Klinik und unterliege damit weder der Körperschaft- noch der Gewerbesteuer, entschied das Finanzgericht Münster am 23.02.2012 (Az.:9 K 4639/10 K,G).