25. November 2021

Seit gestern liegt er nun vor, der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN UND FDP und er trägt dem ambitionierten Titel „Mehr Fortschritt wagen“. 

Anders noch als im Sondierungspapier, wurden auch dem Gesundheitswesen ein paar Seiten gewidmet. 

Was sagt der Koalitionsvertrag zum Gesundheitswesen?

Auf knapp 8 Seiten schildern die Koalitionäre ihre Vorstellung von der Zukunft von Pflege und Gesundheit. Wir haben die 8 Seiten für Sie gelesen und kurz und prägnant zusammengefasst: 

  • die Steuerfreiheit des Pflegebonus soll auf 3.000 Euro angehoben werden. Im Jahr 2020 betrug der Pflegebonus 1000 Euro, Länder und Arbeitgeber konnten diesen um noch einmal 500 Euro erhöhen,
  • in der Pflege sollen zudem die Löhne und Arbeitsbedingungen „schnell und spürbar“ verbessert werden.  Hierzu sollen z.B. Zuschläge steuerbefreit werden, durch die Abschaffung geteilter Dienste, die Einführung trägereigener Springerpools und einen Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten für Menschen mit betreuungspflichtigen Kindern,
  • es sollen „regelhafte telemedizinische Leistungen inklusive Arznei-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen sowie Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die telenotärztliche Versorgung“ ermöglicht werden, 
  • die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezeptes sollen beschleunigt werden. Hierzu sollen alle Versicherten eine DSGVO-konforme ePA zur Verfügung gestellt bekommen, wobei die Nutzung freiwillig (opt-out) sein soll.
  • Vorgesehen ist außerdem, eine „Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen“. Welche Leistungen das sein sollen, erfährt man im Koalitionsvertrag jedoch nicht.

Zur ambulanten Gesundheitsversorgung ist im Koalitionsvertrag außerdem zu lesen, dass die Bundesregierung gemeinsam mit den KVen die Versorgung in unterversorgten Regionen sicherstellen möchte. Wie eine Unterversorgung definiert wird, welche Rolle Bund und KVen im Einzelnen haben sollen, wird nicht ausgeführt.

Gleichwohl bleibt der Koalitionsvertrag nicht nur im Ungefähren, sondern die Ampel legt sich insoweit fest, dass sie den Wilen formuliert, die Budgetierung der ärztlichen Honorare im hausärztlichen Bereich aufzuheben. Zudem soll die Gründung von kommunal getragenen Medizinischen Versorgungszentren und deren Zweigpraxen erleichtern werden und bürokratische Hürden abgebaut werden. Warum diese Absicht auf kommunal getragene MVZ beschränkt wird, wird nicht erklärt und ist auch nicht nachvollziehbar. 

Überdies findet sich im Koalitionsvertrag im Zusammenhang mit den kommunal getragenen Medizinischen Versorgungszentren der Satz: „Entscheidungen des Zulassungsausschusses müssen künftig durch die zuständige Landesbehörde bestätigt werden.“ Warum das so vorgesehen ist und was genau damit gemeint ist wird ebenso wenig erläutert, wie der Widerspruch zum Wunsch nach WENIGER Bürokratisierung aufgelöst wird. 

Zudem will die Ampel „die paritätische Beteiligung von Frauen in den Führungsgremien der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen sowie ihrer Spitzenverbände auf Bundesebene sowie der gesetzlichen Krankenkassen“ stärken. Auch hier bleibt im Koalitionsvertrag jedoch unklar, wie diese „Stärkung“ konkret aussehen soll. 

Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Die Ampel bekennt sich ausdrücklich zu einer stabilen und verlässlichen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die gesetzlichen Krankenkassen sollen ihre Service- und Versorgungsqualität zukünftig anhand von einheitlichen Mindestkriterien offenlegen. Sie erhalten verstärkt die Möglichkeit, ihren Versicherten auch monetäre Boni für die Teilnahme an Präventionsprogrammen zu gewähren. Für Kinder und Jugendliche in der PKV soll zukünftig das Prinzip der Direktabrechnung gelten. 

„Nichts Genaues weiß man nicht“ für das Gesundheitswesen

Alles in allem sind die Ausführungen zur Gesundheitspolitik doch recht dünn ausgefallen. Man könnte es mit „Nichts Genaues weiß man nicht“ zusammenfassen. Angesichts dessen, dass die Gesundheitswirtschaft schon seit langem erheblich zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beiträgt, hätten wir uns gewünscht, dass sich die Ampel auch schon im Koalitionsvertrag ein wenig ausführlicher und verbindlicher mit dem Gesundheitswesen befasst.

Es bleibt also vieles unklar, etwa wie in Zukunft eine gut erreichbare und wohnortnahe medizinische Versorgung insbesondere in unterversorgten ländlichen Regionen sichergestellt werden soll. Wirklich praxisrelevante und aktuelle Fragen werden erst gar nicht angesprochen, wie beispielsweise die Auswirkung von ausländischen Angeboten zur Telemedizin auf die örtliche Bedarfsplanung.

Die Erhöhung des Pflegebonus ist erfreulich, wird aber alleine den Pflegenotstand in Deutschland ganz sicher nicht beseitigen. Und zur Frage einer bedarfsgerechten Krankenhausversorgung fehlt aktuell noch jeder Plan. Diese Frage wurde einfach an eine „Regierungskommission“ abgegeben. Das erinnert an das Motto: Und wenn Du nicht mehr weiterweist, dann gründe einen Arbeitskreis…

Die Versprechen zur Förderung der Digitalisierung und Entbürokratisierung klingen zu sehr nach ähnlichen Versprechen in der Vergangenheit, als dass man hier die Hoffnung haben könnte, dass es kurzfristige Veränderungsprozesse geben wird. Aber warten wir es ab. Papier ist geduldig und nach den obligatorischen 100 Tagen, die einer neuen Regierung üblicherweise zugestanden werden, um sich einzuarbeiten und erste Erfolge vorzuweisen, werden wir wissen, ob sich die Dinge konkretisiert haben. 

Den kompletten Koalitionsvertrag finden Sie hier

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