26. Februar 2019

Die Problematik kommt ein bisschen mit Ansage: Nachdem der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) sowie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) den Versorgungsnotstand aufgrund von sogenannten „Investoren-MVZ“ ausgerufen hatten – obwohl dies nur einen ganz geringen Anteil der deutschen Zahnarztpraxen betrifft (nämlich 0,1% aller Praxen in Deutschland) – reagiert nun die Politik. Offenbar nicht so, wie die zahnärztlichen Berufspolitiker dies vorhergesehen hatten.

Bedarfsplanung für Zahnärzte

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Sabine Dittmar – selbst Hausärztin – äußerte sich dahingehend, dass man „MVZ-Konstrukten“ durch eine Bedarfszulassung „recht einfach“ begegnen könne. Das bedeutete, dass wie im ärztlichen Bereich in den einzelnen Planungsregionen bei Überversorgung keine Zulassungen mehr vergeben werden könnten. Dadurch müssten MVZ Sitze „hinzukaufen“ und könnten nicht einfach weitere Zahnärzte zulassen.

Der Vorsitzende des FDVZ Harald Schrader entgegnet dazu, dass dies das von ihm angenommene Problem der „Investoren-MVZ“ vergrößerte und dann erst recht Sitze aufgekauft und die freiberufliche Niederlassung zerstört wären und monopolartige Strukturen entstünden. Dabei verweist er auf Radiologen, Labormedizin, Dialyse und Augenärzte.

Wie auch in anderen Stellungnahmen vermischt der FDVZ-Vorsitzende die verschiedensten Ursachen miteinander. Die Bedarfsplanung ist sicherlich nicht der Grund, warum in den oben genannten Arztgruppen starke MVZ-Strukturen entstanden sind. Alle genannten Arztgruppen sind besonders abhängig von modernster Medizintechnik, was den Patienten auch zu Gute kommt.

Die dafür notwendigen hohen Investitionen kann ein niederlassungswilliger junger Mediziner nur noch unter erheblicher Verschuldung aufbringen. Ebenso wie das Geld für den Kauf einer zwangsläufig sehr teuren Praxis. Allerdings haben die Kartellbehörden die entsprechenden MVZ-Gruppen durchaus im Blick, konnten bislang aber noch keine Problematik erkennen. Die entsprechenden Praxen dieser spezialisierten Fachgruppen sind aufgrund der teilweise dafür sehr großen Planungsbereiche (in der Labormedizin ist es der KV-Bezirk) zwangsläufig an verkehrsgünstigen Orten, also in großen Städten, untergebracht. Dies kann mit der wesentlich kleinteiligeren Zahnmedizin kaum verglichen werden. Vergleichbar ist nur der hohe Investitionsaufwand, für den KZBV und FDVZ außer der Verwünschung von externen Investoren bei gleichzeitiger Werbung für Bankkredite oder von Banken betriebenen Zahnärztezentren bislang keine Lösung entwickelt haben.

Der „Zauberlehrling“

Dass die Zahnmedizin in das Blickfeld der Bedarfsplanung gerät, haben FDVZ und KZBV  in der Tradition von Goethes „Zauberlehrling“ selbst heraufbeschworen. Wenn man ständig behauptet, es läge an den – in der Summe wenigen – Investoren im Gesundheitswesen, die junge Zahnärzte aus ländlichen Regionen abzögen (obwohl die „Landflucht“ ein allgemeiner Trend von Rechtsanwälten bis hin zu Maschinenbauingenieuren ist), dann liefert man Befürwortern der Bedarfsplanung in der Gesundheitspolitik eine Steilvorlage.

Dabei ist eine Bedarfsplanung, die stark in die Lebensplanung von Menschen eingreift unseres Erachtens auch nicht die goldene Lösung, da mildere und sehr effiziente Maßnahmen zur Diskussion stehen (siehe Kommentar: Investoren-MVZ ja, allerdings kontrolliert! Regulieren statt verbieten!).

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