Die Bundesregierung hat eine Reihe gesetzlicher Änderungen in die Wege geleitet, die wir Ihnen auszugsweise kurz vorstellen:
Steuern
Es ist eine stärkere Entlastung, insbesondere von Familien, geplant. Das Entlastungspaket hat ein Volumen von 9,8 Milliarden Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst – er soll von 7428 auf 7620 Euro erhöht werden. Zudem soll der Grundfreibetrag der Steuerzahler von 9000 auf 9168 Euro steigen. Daneben soll auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen soll leicht steigen.
Kindergeld
Das Kindergeld wird ab Juli diesen Jahres um zehn Euro erhöht.
Erhöhung Pflegebeitrag / Senkung Arbeitslosenbeitrag
Zum Jahreswechsel werden der Pflegebeitrag um 0,5 Punkte erhöht und der Arbeitslosenbeitrag um 0,5 Punkte gesenkt. Der Arbeitslosenbeitrag sinkt von 3 auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2019 um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Beitragszahler ohne Kinder müssen künftig 3,3 Prozent zahlen.
Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, bis zu der Beiträge fällig sind, steigt zum neuen Jahr von 4425 auf 4537,5 Euro im Monat.
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt diese Gehaltsschwelle von 6500 auf 6700 Euro im Westen und von 5800 auf 6150 Euro im Osten. Dies bedeutet eine höhere finanzielle Last für die sog. Besserverdiener.
Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze wird laut dem Bericht 2019 von jetzt 59.400 Euro Jahreseinkommen auf 60.750 Euro angehoben. Wer mehr verdient, kann sich also privat krankenversichern.
GKV
Die 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen werden entlastet. Für Arbeitgeber bedeutet dies, das sie wieder die Hälfte des gesamten Beitrags zahlen müssen. Arbeitnehmer und Rentner sparen dadurch 6,9 Milliarden Euro jährlich.
Pflegenotstand
Für den Kampf gegen die Personalnot in der Pflege kommt ein Paket für 13.000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege. In Kliniken sollen die Krankenkassen jede aufgestockte Stelle komplett bezahlen. Taxifahrten zum Arzt sollen für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen künftig einfacher werden. Angehörige, die zur Kur gehen wollen, sollen ein pflegebedürftiges Familienmitglied parallel in derselben Reha-Einrichtung betreuen lassen können.
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar von derzeit 8,84 Euro brutto auf 9,19 Euro je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde und ab dem 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro.
Das „Gute-Kita-Gesetz“
Deutschlands Kitas sollen besser und für Geringverdiener kostenlos werden. Ab 2019 sollen die Länder dafür Mittel über das „Gute-Kita-Gesetz“ erhalten können. Bis 2022 sollen dafür 5,5 Milliarden Euro vom Bund an die Länder fließen. Im neuen Jahr sollen es zunächst 500 Millionen Euro sein. Mit dem Geld können zum Beispiel längere Öffnungszeiten oder zusätzliche Erzieher für Kindergärten und Kindertagesstätten finanziert werden.
Verbraucher
Ab 1. Januar sind Supermärkte verpflichtet, am Regal gut sichtbar zu kennzeichnen, wo Einweg- und wo Mehrwegflaschen stehen. Das soll den Kunden helfen, sich bewusster zu entscheiden.
Anpassung des Geburtenregisters
Neben „männlich“ und „weiblich“ ist im Geburtenregister ab diesem Januar auch die Option „divers“ für intersexuelle Menschen möglich.
(Quellen: ÄrzteZeitung, dpa)