21. Mai 2024

Mit dem neuen bundesweiten Klinik-Atlas hat das Bundesgesundheitsministerium ein weiteres Verzeichnis online gestellt, das Krankenhäuser vergleicht. Es reiht sich damit in bereits bestehende Bewertungsprotale ein. Was ist dabei für Krankenhausträger zu beachten?

Worum geht es?

Der Bundes-Klinik-Atlas ist Teil der angekündigten Krankenhausreform und kommt dieser ein Stück weit zuvor. Auf Grundlage des neu eingefügten § 135 d SGB V bewertet er Krankenhäuser in Bezug auf bestimmte Eingriffe. Dabei werden folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Häufigkeit der Eingriffe: Wie oft wird der Eingriff durchgeführt?
  • Zertifizierungen: Ist die Klinik für den Eingriff zertifiziert, etwa durch die Deutsche Krebsgesellschaft?
  • Personalausstattung: Wie hoch sind Facharzt- und Pflegeschlüssel?
  • Komplikationsraten: Wie häufig treten Komplikationen auf?

Diese Daten sollen Patienten einen umfassenden Überblick über die Leistungen und Qualität der Kliniken anhand von bestimmten Leveln und Leistungsgruppen bieten. Das Portal ist seit dem 17.05.2024 unter www.bundes-klinik-atlas.de erreichbar. Die noch unvollständigen Daten sollen bis 2025 ergänzt werden.

Was sind Level und Leistungsgruppen?

Im Portal werden Leistungsgruppen definiert, wie Herzchirurgie, Augenheilkunde oder Geburtsmedizin. Daraus ergibt sich die Versorgungsstufe (das sog. Level) der Krankenhäuser:

Level 1: Basisversorgung mit Notfallversorgung.
Level 2: Breiteres Angebot, mindestens zwei chirurgische Bereiche.
Level 3: Großes Spektrum an Leistungen.

Die Einteilung in Level ist dabei zumindest problematisch. So gibt sie keinen direkten Aufschluss über die Qualität der Behandlung, sondern eher über das Leistungsspektrum. Dies kann kleinere, hochspezialisierte Kliniken benachteiligen, da sie in den niedrigeren Leveln unterrepräsentiert erscheinen könnten.

Auch wird für Patienten der Eindruck von „Sternekategorien“ und damit eine fälschliche Einschätzung der tatsächlich möglichen Versorgung erweckt. Kliniken sollten daher die Bedeutung ihres spezifischen Angebots und ihre Spezialisierungen im Rahmen der Datenübermittlung klar kommunizieren.

Erhebung der Daten

Die Kliniken müssen vierteljährlich Daten an das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) melden. Umfasst sind davon nicht nur klinische Daten, sondern auch Informationen von Zertifizierungsstellen und Krankenkassen. Dem zusätzlich entstehenden Verwaltungsaufwand ist sollte deshalb zeitnah durch angepasste und auf die neuen Anforderungen optimierte Prozesse zur Datenerhebung und -übermittlung reagiert werden.

Handlungsempfehlungen für Kliniken

Datenqualität sichern: Stellen Sie sicher, dass alle gemeldeten Daten korrekt und aktuell sind.
Transparenz fördern: Kommunizieren Sie Ihre Leistungen und Erfolge klar und verständlich.
Kontrolle behalten: Überprüfen Sie regelmäßig die eigene Darstellung auf den gängigen Portalen.
Interne Prozesse optimieren: Reduzieren Sie den bürokratischen Aufwand durch effiziente Datenmanagement-Systeme.

Ob der neue Klinik-Atlas sein Ziel, die Qualität und Transparenz in der Gesundheitsversorgung zu verbessern erreichen kann, bleibt abzuwarten. Mit der richtigen Strategie können Kliniken diese Entwicklung positiv gestalten und ihr Ansehen stärken. Auch eine Reaktion auf unangemessene Einordnungen auf den Bewertungsportalen kann erforderlich werden. Gerne stehen wir Ihnen dabei beratend und tatkräftig zur Seite.

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